Laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist jede siebte Person in der Schweiz tagsüber an ihrem Wohnort schädlichem oder lästigem Verkehrslärm ausgesetzt, nachts jede achte. Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität und kann krank machen: Neben Stress, Müdigkeit und Nervosität können auch Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen die Folge sein. Darüber hinaus schlägt Lärm auf die Psyche und vermindert die Attraktivität ganzer Regionen. So entstehen namhafte Kosten für unser Gesundheitssystem, mit direktem Einfluss auf die Prämien in der obligatorischen Grundversicherung, und auch der Wert von Immobilien wird gemindert.
Zur Lärmsanierung hat der Kanton Freiburg bisher stark auf lärmarme Strassenbeläge gesetzt. Solche Beläge reduzieren die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Strassenlärm markant. Davon profitieren im Kanton Freiburg inzwischen etwa 25’000 Menschen entlang von 151 Kilometern Kantonsstrasse. Wie eine Erhebung unlängst zeigte, steht der Kanton Freiburg damit schweizweit an der Spitze. Diese Massnahmen beim Strassenbelag alleine ermöglichen es jedoch nicht, die vom Bund vorgegebenen Schutzziele zu erreichen.
Tempo 30 reduziert Lärm an der Quelle
Aus diesem Grund empfiehlt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) neben lärmarmen Strassenbelägen auch die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit als einfache Massnahme, um den Strassenverkehr leiser zu machen. Laut BAFU kann Tempo 30 die Lärmemissionen im Vergleich zu Tempo 50 um ca. drei Dezibel verringern. Dies entspreche ungefähr einer Halbierung der Verkehrsmenge. Das Bundesgericht seinerseits hat in verschiedenen Urteilen die Notwendigkeit bzw. die Verpflichtung zur Einführung von Tempo 30 zum Schutz vor Lärm anerkannt und dabei die Verantwortung der Behörden betont, den Lärm an der Quelle zu begrenzen.
An die bei der Staatskanzlei akkreditierten Medien
Die Wirksamkeit einer Temporeduktion, auch auf einer bereits mit lärmarmem Belag ausgestatteten Strasse, hat sich nun in den ausführlichen Tests bestätigt, die im vergangenen Jahr auf einem Strassenabschnitt in Frasses in der Gemeinde Les Montets im Broyebezirk durchgeführt wurden. Konkret zeigt der Schlussbericht der wissenschaftlichen Messungen durch Fachleute der Firma EcoAcoustique SA, dass die Herabsetzung von Tempo 50 auf Tempo 30 auf einem herkömmlichen Belag im Mittel eine Reduktion um 3 Dezibel mit sich bringt, auf einem lärmarmen Belag um 2 Dezibel, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind (kein allzu grosses Gefälle, Anteil Schwerverkehr und landwirtschaftlicher Verkehr nicht zu hoch etc.).
Tempo 30 neu erste Massnahme
Aufgrund dieser Erkenntnisse passt das Tiefbauamt in der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) seine Strategie bei der Lärmsanierung von Kantonsstrassen an, um die gesetzliche Pflicht zum Lärmschutz auf dem kantonalen Strassennetz zu erfüllen, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Massnahmen: Künftig wird das Tiefbauamt als erste Massnahme stets die Einführung von Tempo 30 auf dem bestehenden Strassenbelag prüfen, wenn Strassenabschnitte saniert werden, um den gesetzlichen Anspruch der Bevölkerung auf Schutz vor Strassenlärm zu erfüllen.
Dort, wo die Prüfung zeigt, dass Tempo 30 nicht möglich, nicht angebracht oder ungenügend ist, wird ein lärmarmer Belag eingebaut – wobei der Kanton hier seine Pionierarbeit für die Verbesserung der Qualität und der Lebensdauer solcher Beläge fortsetzen wird. Falls nötig und möglich, werden die beiden Massnahmen kombiniert. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundes kommen Lärmschutzwände erst dann in Betracht, wenn diese Massnahmen an der Quelle nicht zum Ziel führen oder nicht möglich sind. Letztes Mittel bleibt die sogenannte «Sanierungserleichterung», also eine Ausnahmebewilligung, die ein Überschreiten der Immissionsgrenzwerte in Sonderfällen zulässt.