Die ergänzenden Studien braucht es, damit die Arbeiten für den Umzug des Zentralgefängnisses nach Bellechasse in Übereinstimmung mit der neuen Verordnung über die bedeutenden Immobilienvorhaben des Staates (ImmoV) und deren Zielsetzung durchgeführt werden und dem Grossen Rat Bauvorhaben in reiferer und präziserer Form unterbreitet werden als in der Vergangenheit.
In Bellechasse soll ein neues Gebäude für Untersuchungshaft erstellt werden, welches das Zentralgefängnis in der Unterstadt von Freiburg ersetzt. Die Planungsarbeiten für diese zweite Etappe der revidierten Vollzugsplanung 2016–2026 laufen. In der Botschaft, die der Staatsrat in seiner Sitzung von 12. Dezember zuhanden des Grossen Rates verabschiedet hat, macht der Staatsrat erneut deutlich, dass die Verlegung des Zentralgefängnisses an den Standort Bellechasse eine Priorität darstellt.
Der Staatsrat bekräftigt gleichzeitig seinen Willen, möglichst verlässliche Baukosten zu ermitteln, so wie es die neue ImmoV vorsieht. Zu diesem Zweck ist ein zusätzlicher Studienkredit unerlässlich, der zudem das Verfahren für die Beantragung eines Verpflichtungskredits mit dem geltenden Recht in Einklang bringt. Deshalb, darauf weist der Staatsrat weiter hin, stellt der beantragte Kredit von 2,29 Millionen Franken an sich noch keinen Anstieg der Projektkosten dar. Er wird vielmehr die Durchführung zweier zusätzlicher Studienphasen ermöglichen, die für eine Konsolidierung der Projektkosten nötig sind.
Vorausgesetzt, dass bei den verschiedenen öffentlichen Auflagen keine Einsprachen und bei den öffentlichen Ausschreibungen keine Beschwerden eingereicht werden und das Projekt vom Stimmvolk angenommen wird, kann mit einer Inbetriebnahme des neuen Zentralgefängnisses am Standort Bellechasse im Jahr 2028 gerechnet werden.