Menschen und Güter sollen sich im Kanton Freiburg möglichst nachhaltig und reibungslos bewegen können – unter Rücksicht auf die Interessen von Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt. Um der Änderung der Bedürfnisse und des Angebots Rechnung zu tragen, hatte der Staatsrat im Februar ein neues Gesetz über die Mobilität in eine öffentliche Vernehmlassung geschickt. 94 Stellungnahmen gingen ein. Dies zeigt das grosse Interesse von Gemeinden, Parteien und anderen Kreisen an einer Gesetzgebung, die der Entwicklung der Mobilität im Kanton angemessen ist.
Notwendigkeit und Stossrichtung unbestritten
Der Vernehmlassungsbericht zeigt, dass das Gesetzesprojekt grundsätzlich begrüsst wird. Die Notwendigkeit und die Stossrichtung werden nicht bestritten. Dementsprechend bleiben die Hauptziele des Gesetzes unverändert: Nutzerinnen und Nutzer sollen vom Kanton effiziente Leistungen bekommen, die ihre Bedürfnisse in den unterschiedlichsten Mobilitätsbereichen decken – insbesondere auch beim öffentlichen Verkehr und bei der sanften Mobilität (Langsamverkehr). Das Gesetz soll die nachhaltige Mobilität sowie Innovation und Digitalisierung fördern und den Klimazielen von Bund und Kanton Rechnung tragen.
Änderungen bei Zuständigkeit und Finanzierung
Änderungsvorschläge gab es namentlich zur Regelung der Zuständigkeiten und zu den Optionen für die Finanzierung, die der Staatsrat zur Diskussion gestellt hatte, um die Kosten zu decken, die aufgrund der angestrebten Entwicklung der Mobilität zu erwarten sind. Der Gesetzestext, den der Staatsrat nun dem Grossen Rat überweist, sieht deshalb ein gewisses Gleichgewicht zwischen der finanziellen Beteiligung des Kantons und der Gemeinden vor, wobei der Kanton in Zukunft mehr Kosten übernimmt.
Im Vergleich zur aktuellen Rechtslage gibt es zwei Änderungen, die darauf abzielen, die bedeutenden Mehrausgaben des Kantons teilweise auszugleichen: Bei der ersten handelt sich um eine Anpassung der Beteiligung der Gemeinden am kantonalen Anteil am Bahninfrastrukturfonds des Bundes. Sie wird gemäss Vorschlag des Staatsrates von 13.78% auf 50% erhöht. Die zweite Anpassung betrifft den kantonalen Anteil am regionalen Personenverkehr, den sich der Kanton und die Gemeinde hälftig teilen sollen. Die Beteiligung der Gemeinden wird von 45% auf 50% erhöht. Dies erlaubt es, die jährlichen Mehrausgaben von schätzungsweise 5 Millionen Franken für den Staat teilweise auszugleichen. Mit diesem Ansatz bündelt der Entwurf die vorhandenen Kräfte zur Zielerreichung, indem die Finanzierung sowohl durch den Kanton als auch durch die Gemeinden erfolgt.
Veraltete Rechtsgrundlagen ablösen
Das neue Gesetz wird das Strassengesetz von 1967 und das Verkehrsgesetz von 1994 ersetzen. Es setzt den massgebenden Artikel der Freiburger Kantonsverfassung von 2004 um (Art. 78 KV) und ist im aktuellen Legislaturplan des Staatsrats vorgesehen. Zudem berücksichtigt es die Vorgaben des kantonalen Richtplans und beantwortet verschiedene Vorstösse aus dem Grossen Rat.