Der Kanton Freiburg gehört zu den Kantonen, die viel in den Einbau von lärmarmen Strassenbelägen investieren, um den Strassenlärm gemäss Bundesgesetzgebung zu reduzieren und so die Anwohnerinnen und Anwohner vor den schädlichen Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit zu schützen. Oft ist es aber so, dass die Grenzwerte mit dem Einbau eines solchen Belags nicht für alle Anwohnerinnen und Anwohner eingehalten werden können. Aus diesem Grund und bevor bauliche Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg oder bei den Gebäuden in Frage kommen, müssen ergänzende Massnahmen an der Quelle in Betracht gezogen werden. Dazu gehört die Einführung der Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf Ortsdurchfahrten, weil dies eine einfache, wirksame und kostengünstige Massnahme ist, um den Strassenlärm zu reduzieren. Zahlreiche Städte in der Schweiz und im Ausland haben bereits solche Massnahmen getroffen. Studien zeigen, dass die Senkung von 50 km/h auf 30 km/h meist zu bedeutend tieferen Lärmimmissionen führt. In seiner jüngsten Rechtsprechung anerkennt das Bundesgericht (BGer) zudem, dass die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit – auch auf Kantonsstrassen – eine mögliche Lösung ist, wenn die einschlägigen Grenzwerte überschritten sind (Urteil 1C_11/2017 vom 2. März 2018, Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt; Urteil 1C_117/2017 vom 20. März 2018, Beschwerden gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich; Urteil 1C_589/2014, vom 3. Februar 2016 Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug). Das BGer erinnert auch daran, dass Erleichterungen[1] bei Sanierungen nur in Sonderfällen gewährt werden dürfen. Erleichterungen sind mit anderen Worten das letzte Mittel und sollen nur nach der Prüfung von allen anderen möglichen Massnahmen wie etwa das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit zum Einsatz kommen.
Aufgrund dieser Elemente hat der Staat Freiburg beschlossen, ein Pilotprojekt zu lancieren und auf jeweils einem Kantonsstrassenabschnitt in den Ortschaften von Neyruz und Vaulruz die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen. Dieser Entscheid erfolgte in Zusammenarbeit und in Absprache mit den beiden Gemeinderäten. In Vaulruz gilt diese Massnahme auf dem Kantonsstrassenabschnitt zwischen dem Kreisel Grand-Rue und dem TPF-Bahnübergang (Kantonsstrasse Richtung Sâles, Rue de l’Hôtel de Ville). Die Massnahme ist tags und nachts in Kraft. In Neyruz ist der Abschnitt zwischen dem Kreisel La Chaumière und der Primarschule betroffen. Hier gilt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. In beiden Fällen handelt es sich um auf 30 km/h begrenzte Abschnitte und nicht um Tempo-30-Zonen. Das heisst, der Rechtsvortritt gilt nicht; es sind weiterhin die Fahrzeuge auf der Kantonsstrasse vortrittsberechtigt. Das Pilotprojekt wird ein Jahr dauern. Um die Wirksamkeit der Massnahme zu prüfen, werden regelmässig Messungen durchgeführt werden.
Laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist jede fünfte Person tags in der Wohnung schädlichem oder lästigem Lärm ausgesetzt. Nachts ist es jede sechste Person. Lärm verursacht hohe externe Kosten und kann krank machen, mit gesundheitlichen Langzeitfolgen wie Stress, chronische Müdigkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten.
[1] Eine Erleichterung ist eine Bewilligung für den Strasseninhaber, die einschlägigen Belastungsgrenzwerte zu überschreiten.