Von 2016 bis 2017 wurden Zusatzuntersuchungen durchgeführt, um im Detail zu bestimmen, wie sich die Sanierungsmassnahmen bei der Deponie auf die Saane auswirken. Diese Untersuchungen dienten des Weiteren als Grundlage für die Antwort auf den Auftrag Geinoz (MA 4028.11) und dazu, die Forderung des Bundes und der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) nach Massnahmen, die in Bezug auf die Auswirkungen auf die Umwelt und die Kosten optimal sind, zu erfüllen.
Auf der Grundlage dieser Untersuchungen hat das Ingenieurbüro im Auftrag des Konsortiums, das die Bauherrschaft innehat und aus der Stadt Freiburg und dem Amt für Wald, Wild und Fischerei besteht, vier Sanierungsvarianten ausgearbeitet und bewertet:
- Variante 1: vollständiger Aushub der Deponie (280 000 m3), Entfernung von 31 t PCB, geschätzte Kosten von 140 bis 250 Millionen Franken;
- Variante 2: vollständiger Aushub der oberen Zone der Deponie (185 000 m3), Entfernung von 25 t PCB, geschätzte Kosten von 110 bis 195 Millionen Franken;
- Variante 3: teilweiser Aushub der oberen Zone der Deponie (66 000 m3), Entfernung von 10 t PCB, geschätzte Kosten von 50 bis 90 Millionen Franken;
- Variante 4: Sicherung der oberen Zone der Deponie und kleinstmöglicher Aushub (26 000 m3), Entfernung von 3 t PCB, geschätzte Kosten von 35 bis 55 Millionen Franken.
Die vier Varianten wurden dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterbreitet, das die Oberaufsicht ausübt und über die Bundessubvention (40 % der Gesamtkosten) entscheidet. Das BAFU sprach sich für die Variante 2 aus, insbesondere weil sie die Entfernung von 80 % der PCB und eine dauerhafte Sicherung der restlichen Deponie ermöglicht. Laut BAFU würden die für die Saane definierten Qualitätsziele mit den verbleibenden PCB-Emissionen erfüllt. Die Variante 3, so wie sie skizziert wurde, sei nicht beitragsberechtigt, unter anderen weil betreffend der tatsächlichen Umwelteinwirkungen grosse Unsicherheiten blieben und die Gefahr bestünde, dass die Sanierungsziele auf kurze Sicht nicht erreicht werden, sodass zu einem späteren Zeitpunkt neue Sanierungsmassnahmen getroffen werden müssten, was den Zielen der Altlastengesetzgebung zuwiderliefe. Mit der Variante 4 könnten die Sanierungsziele nicht erreicht werden. Zur Variante 1 schliesslich sagt das BAFU Folgendes: Sollten sich der Staat und die Stadt Freiburg für diese Variante entscheiden, um das Problem der Deponie La Pila vollständig und endgültig zu lösen, ist eine Subventionierung möglich.
Antwort des Staatsrats auf den Auftrag Geinoz
In seiner Antwort auf den Auftrag Geinoz informiert der Staatsrat, dass er der Position des BAFU folgen wolle, das sich für die Variante 2 aussprach und zum Schluss kam, dass keine Beiträge für die skizzierte Variante 3 gesprochen werden könnten. Der Staatsrat verweist aber auch darauf, dass eine Variante 2 Minus, die sich der Variante 3 nähert und eine Kostenoptimierung bei gleichzeitiger Erfüllung der rechtlichen Sanierungsvorgaben erlaubt, laut BAFU in Betracht gezogen werden könne. Der Staatsrat hält in diesem Zusammenhang fest, dass sich die Varianten 2 und 3 je nach konkreter Ausgestaltung sehr nahe kommen können, immer mit dem Ziel, ein optimales Nutzen-Kosten-Verhältnis zu erreichen. Die letztlich gewählte Variante wird bei der Ausarbeitung des Sanierungsprojekts verfeinert werden müssen. Das Konsortium, das Amt für Umwelt und der Bund werden darauf achten, dass das bestmögliche Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht wird und dass die Sanierungsziele erfüllt werden.
Die nächsten Schritte
Laut aktuellem Zeitplan sind das Sanierungsprojekt für 2019 und das Bauprojekt und Baubewilligungsgesuch für 2020 vorgesehen. Damit könnte die Sanierung – nach der Ausschreibung und der Genehmigung des Verpflichtungskredits durch den Grossen Rat – im Jahr 2022 beginnen. Ein erster Entscheid für die Verteilung der Kosten unter den Verursachern wird für 2019 erwartet. Diese Planung wird bei Auftreten von technischen, verfahrenstechnischen oder juristischen Schwierigkeiten angepasst werden.
Überwachung des Standorts und Betrieb der vorbereitenden Massnahmen
Die Deponie und der betroffene Abschnitt der Saane werden in Übereinstimmung mit der Bundesverordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (AltlV) regelmässig überwacht. Die vorbereitenden Massnahmen, die zwischen 2011 und 2014 verwirklicht wurden, mit denen die Gewässerqualität in Erwartung der eigentlichen Sanierung deutlich verbessert werden konnte und dank denen das Fischereiverbot auf allen davon betroffenen Abschnitten 2017 aufgehoben werden konnte, sind derzeit in Betrieb.