Leistungen
Das Amt für Gewerbepolizei (GePoA) erbringt hauptsächlich folgende Leistungen:
- Erteilung der Bewilligungen für die Ausübung von geschäftlichen Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen (öffentliche Gaststätten, Verkauf von alkoholhaltigen Getränken, Spielapparate und Spielsalons, Reisendengewerbe, Lotterien und Kollekten, Prostitution, transnationale Ehevermittlung, Konsumkredit);
- Aufsicht über die geschäftlichen Tätigkeiten in Bezug auf Preisangaben, Öffnungszeiten und Metrologie sowie Kontrollen im Bereich der öffentlichen Gaststätten, der Kinos, der Spielapparate und Casinos sowie des Handels mit pornografischen Gegenständen;
- Ausbildung der Wirtinnen und Wirte (inkl. Bewertung der Anwärterinnen und Anwärter), der Bäuerinnen mit eidgenössischem Diplom und der Polizeianwärterinnen und -anwärter;
- Festlegung der Betriebsabgaben für geschäftliche Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gaststätten, der Spielapparate, der alkoholhaltigen Getränke und der Lotterien.
Gesetzliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des GePoA sind folgende:
- Gesetz vom 24. September 1991 über die öffentlichen Gaststätten und den Tanz (GTG)
- Gesetz vom 19. Februar 1992 über die Spielapparate und Spielsalons (SpASG)
- Gesetz vom 25. September 1997 über die Ausübung des Handels (HAG)
- Bundesgesetz vom 23. März 2001 über das Gewerbe von Reisenden
- Lotteriegesetz vom 14. Dezember 2000
- Beschluss vom 20. September 1946 betreffend die Kollekten
- Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit
- Gesetz vom 17. März 2010 über die Ausübung der Prostitution
- Beschluss vom 23. September 1996 über die Preiskontrolle
- Bundesverordnung vom 15. Februar 2006 über die Aufgaben und Befugnisse der Kantone im Messwesen
- Gesetz vom 15. November 1977 über das Filmwesen und das Theater
- Bundesverordnung vom 10. November 1999 über die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland zu Ehe oder fester Partnerschaft