Vorzeitiger Straf- und Massnahmenvollzug
Der Gefangene ist noch nicht rechtskräftig verurteilt. Er wartet auf ein erstinstanzliches Urteil oder ein Berufungsentscheid. Abgesehen vom Fehlen einer rechtskräftigen Verurteilung ist das Regime mit dem Normalvollzug vergleichbar.
Normalvollzug
Der Insasse muss in der Anstalt arbeiten und er verbringt dort alle seine Tage. Er kann an organisierten sportlichen oder kulturellen Aktivitäten teilnehmen und, wenn die Vollzugsbehörde den vorgesehenen Kosten zustimmt, Kurse belegen und Ausbildungen nachgehen.
Offener Vollzug
Wenn sein Verhalten es zulässt und die Fluchtgefahr als relativ gering angesehen wird, kann der Gefangene normalerweise nach einer Beobachtungszeit in den offenen Vollzug wechseln. Er kann in einer sogenannten offenen Anstalt oder im offenen Bereich einer geschlossenen Justizvollzugsanstalt inhaftiert sein. Er wird mehr Bewegungsfreiheit innerhalb der Anstalt haben und kann auch begleitete Ausflüge von ein paar Stunden beantragen, Urlaube (wenn die Anwesenheit des Inhaftierten ausserhalb der Anstalt essentiell ist, zum Beispiel bei einer Beerdigung, einem Vorstellungsgespräch, einem Scheidungstermin usw.). Es obliegt jedoch der Vollzugsbehörde, einen formellen Entscheid zu fällen.
Urlaub
Nachdem er mindestens ein Drittel seiner Strafe verbüsst hat, und soweit sein Verhalten es zulässt und die Gefahr einer Straftat gering erscheint, kann der Gefangene von Urlaub profitieren, dessen Dauer sich stufenweise entwickelt.
Arbeitsexternat und Arbeits- und Wohnexternat
Ab Mitte der Haftzeit, aber in der Regel frühestens ein Jahr vor der bedingten Entlassung, kann der Gefangene ausserhalb der Anstalt arbeiten und die Nächte und Wochenenden in Haft verbringen. Zusätzlich zu den ausserhalb der Anstalt geleisteten Arbeitsstunden kann dem Gefangenen Urlaub gewährt werden. Man nennt dies Arbeitsexternat.
Während des letzten Drittels dieser Zeit besteht die Möglichkeit, ausserhalb der Anstalt zu wohnen. Er wechselt ins Wohn- und Arbeitsexternat.
Zu beachten ist, dass diese beiden Phasen auch in Form von elektronischer Überwachung durchgeführt werden können. Dem Gefangenen wird eine elektronische Fussfessel am Knöchel platziert. Er muss einem festgelegten Zeitplan folgen, welcher von den Mitarbeitenden der Abteilung FOV erarbeitet wird.
Halbgefangenschaft
Diese Form des Vollzuges richtet sich ausschliesslich an Verurteilte, die eine Strafe oder eine Reststrafe von nicht mehr als 1 Jahr verbüssen müssen. Wie beim Arbeitsexternat können sie ihrer Arbeit ausserhalb der Gefängnismauren nachgehen, müssen jedoch jeden Abend und am Wochenende in die Anstalt zurückkehren. Zusätzlich zu den Arbeitsstunden ausserhalb der Anstalt, können die Gefangenen von Urlaub profitieren, namentlich um einen Teil ihrer Wochenenden mit ihren Familien zu verbringen.