FMB-Beamte sind dafür verantwortlich, in enger Zusammenarbeit mit den Strafvollzugsanstalten die Vollstreckung aller von den Freiburger Justizbehörden ausgesprochenen Freiheitsstrafen zu vollziehen. Abhängig von der Beurteilung und der Progression des Strafvollzugs bereiten sie zuhanden des Amtsleiters Entscheide über die Vollzugsöffnungen vor, unter Berücksichtigung und Einschätzung der potentiellen Risiken für die öffentliche Sicherheit sowie der individuellen und kollektiven Vorteile einer erfolgreichen Reintegration.
Freiheitsstrafen
Lead
Gemäss Art. 75 Abs. 1 StGB hat der Strafvollzug das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen.
Herausgegeben von Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe
Letzte Änderung: 06.11.2023