Die beratende Kommission im Bereich der Prostitution hat dem Staatsrat ihren ersten Bericht über die Umsetzung des neuen Gesetzes über die Ausübung der Prostitution unterbreitet, das vor zwei Jahren in Kraft getreten ist. Die Ziele des Gesetzes sind erstens die verstärkte Bekämpfung von Zwangsprostitution und jeder anderen Form der Ausbeutung in diesem Bereich, zweitens die Umsetzung von Präventionsmassnahmen und Massnahmen zur gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Sexarbeiterinnen und drittens die Klärung der Einschränkungen, denen die Ausübung der Strassenprostitution in Bezug auf die Erhaltung der öffentlichen Ordnung unterstellt ist.
Mit dem Gesetz wurden mehrere Verfahren für eine bessere Begleitung und Kontrolle eingeführt. Zunächst müssen Personen, welche die Prostitution ausüben, dies bei der Kantonspolizei melden. Dieses Anmeldeverfahren erfolgt bei der Sittlichkeitsbrigade des Kriminalkommissariats der Kantonspolizei, deren Inspektorinnen und Inspektoren über eine spezielle Ausbildung verfügen. Mit dieser diskreten Anmeldung in den Räumlichkeiten der Polizei können ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und zuverlässige Informationen über die Arbeitsbedingungen gewonnen werden.
17 erteilte Bewilligungen für Salons
Die Eröffnung eines Prostitutions-Salons oder einer Escort-Agentur erfordert neu eine Bewilligung durch das Amt für Gewerbepolizei. Seit 2011 wurden 17 Bewilligungen ausgestellt (davon einige provisorisch) und drei verweigert. Im Juni 2013 waren 11 Gesuche hängig. Die beratende Kommission lobt die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem Amt für Gewerbepolizei, die einen sehr guten Verlauf der Arbeiten ermöglicht. Dank der neuen Verfahren, lernen sich die Beteiligten besser kennen, was den Schutz der Sexarbeiterinnen und die Präventionsarbeit erleichtert. Das Phänomen der illegalen Sexarbeiterinnen ist denn auch praktisch verschwunden.
Nebst der Einführung neuer Verfahren wurden 2012 von der Kantonspolizei auch 328 Kontrollen in Massage-Salons durchgeführt und die Tänzerinnen in den drei Cabarets des Kantons regelmässig kontrolliert. Bei diesen Einsätzen wurden 78 Prostituierte und 7 Verantwortliche von Massage-Salons wegen verschiedener Widerhandlungen angezeigt. Ausserdem hat die Staatsanwaltschaft mehrere, noch immer hängige Verfahren wegen mutmasslicher Straftaten in den Bereichen Förderung der Prostitution und Menschenhandel eröffnet.
Drei Partner für die Prävention
Die Prävention wird durch drei Partner-Organisationen gewährleistet: das Projekt Grisélidis des Vereins Fri-Santé, die Opferberatungsstelle von Solidarité Femmes und den Dienst für Familienplanung und Sexualinformation. Grisélidis ist seit März 2007 regelmässig am Ort der Strassenprostitution präsent (Bus), besucht Massagesalons und betreibt eine Beratungsstelle, die einmal im Monat geöffnet ist. Auf diese Weise können die Frauen über Risiken, über den Zugang zu den bestehenden gesundheitlichen, sozialen und rechtlichen Strukturen und über die neuen gesetzlichen Bestimmungen informiert werden. Zudem wurde eine Broschüre in fünf Sprachen mit allen nützlichen Informationen zu rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen Aspekten erstellt.
Die Opferberatungsstelle von Solidarité femmes hat Prostituierte empfangen und beraten, die Hilfe brauchten (psychosoziale Unterstützung, Begleitung im Kontakt mit Gerichtsbehörden). Im Auftrag der Polizei wurde auch ein mutmassliches Opfer von Menschenhandel betreut. Die Familienplanung schliesslich konzentriert sich auf die Gesundheitsförderung.
In ihrem nächsten Jahresbericht wird sich die beratende Kommission stärker mit der Entwicklung des Prostitutionsmilieus im Kanton befassen.