Am 2. Juni wurde ein Gefangener, der wegen Raub zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt wurde, von den Anstalten von Bellechasse (AB) irrtümlich entlassen, obwohl er noch nicht seine gesamte Strafe vollzogen hatte. Die Polizei brachte ihn am 7. Juni zurück in die AB. Der Mann hatte in der Zwischenzeit keine strafbare Handlung begangen.
Der Vorfall stellt einen schweren Verwaltungsfehler dar und rechtfertigt die Durchführung einer internen Administrativuntersuchung, mit der die stellvertretende Dienstchefin des Amts für Justiz, Parisima Vez betraut wurde. Vez ist Doktorin der Rechtswissenschaften, Anwältin und Professorin an der Universität Freiburg. Das vorrangige Ziel der Untersuchung ist es, den Sachverhalt und die Verkettung der Umstände, die zur irrtümlichen Freilassung des Gefangenen geführt haben, genau zu rekonstruieren. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wird die SJD Massnahmen beschliessen, mit denen ein solcher Fehler in Zukunft verhindert werden kann, und über die Einleitung allfälliger weiterer Verfahren entscheiden.
Die Ergebnisse der Administrativuntersuchung werden in den nächsten Wochen erwartet. Ergebnisse und weiteres Vorgehen werden in geeigneter Form bekanntgegeben.