Vor Kurzem hat der Staatsrat einige Änderungen der Verordnung zur Organisation der Massnah-men gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (SGF 559.72) und der Verordnung über die Gebühren der Kantonspolizei (SGF 551.61) beschlossen. Die Änderungen waren notwendig, nachdem der Grosse Rat im Dezember 2013 die neue Fassung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (sogenanntes "Hooligan-Konkordat") verabschiedet hatte.
Mit der neuen Fassung wird eine allgemeine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der jeweils ersten Spielklasse der Männer eingeführt. Ausserdem kann für Spiele der unteren Ligen und anderer Sportarten, die ein erhebliches Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen, eine Bewilligung verlangt werden. Zudem werden die polizeilichen Massnahmen zur Gewaltvorbeugung erweitert (Durchsuchungen, Rayonverbote, Meldeauflagen).
Geklärte Kompetenzen
Die Oberamtspersonen haben die Aufgabe, für den geordneten Ablauf der Sportveranstaltungen zu sorgen und mit der Kantonspolizei die dafür notwendigen materiellen Massnahmen zu planen. Ge-mäss den neuen Bestimmungen der Ausführungsverordnung zum Konkordat sind die Oberamtsper-sonen demnach zuständig für das vorbeugende Verbieten von risikoreichen Sportveranstaltungen, für die Erteilung der im Konkordat vorgesehenen Bewilligungen und für die Verfügung allfälliger besonderer Auflagen. Die Kantonspolizei erhält ihrerseits die Kompetenz, Identitätskontrollen durchzuführen, Rayonverbote, Meldeauflagen oder Polizeigewahrsam anzuordnen und die zuständigen kantonalen Behörden über die getroffenen Massnahmen zu informieren.
50 % der Kosten durch Gebühr gedeckt
Nach dem Gesetz über den Beitritt zum Konkordat kann die Kantonspolizei von den Organisatoren von bewilligungspflichtigen Sportveranstaltungen Gebühren für den Ordnungs- und Schutzdienst erheben. Der HC Fribourg-Gottéron SA ist zurzeit der einzige kantonale Klub, der automatisch der Bewilligungspflicht untersteht, da er in der obersten Eishockey-Spielklasse spielt. Er wurde im Rahmen eines eingeschränkten Vernehmlassungsverfahrens in die Überlegungen zur Festlegung der Gebühr einbezogen, wodurch ein für alle Parteien annehmbarer Kompromiss gefunden werden konnte: Die Gebühr beträgt Fr. 1.50 pro verkaufte Eintrittskarte. Damit können maximal 50 % der Kosten gedeckt werden. Dies entspricht dem in den Debatten zum Beitrittsgesetz geäusserten Willen des Grossen Rats.
Der Generaldirektor des HC Fribourg-Gottéron SA, Raphaël Berger ist mit der Lösung zufrieden: "Das Inkrafttreten des neuen Konkordats wird nur begrenzte Auswirkungen auf die Organisation der Spiele im Kanton Freiburg haben, da die Zusammenarbeit mit den Behörden seit mehreren Jahren auf dem Dialog und der pragmatischen Haltung der beteiligten Akteure beruht. Auf finanzieller Ebene führt die Neuerung hingegen zur Erhebung einer Gebühr auf den Eintrittskarten. Der HC Fribourg-Gottéron SA war an den Überlegungen beteiligt und kann mit dem gefunden Kompromiss zufrieden sein, obwohl dem Klub schliesslich nichts anderes übrig bleibt, als diese Zusatzkosten auf die Preise der Abonnemente und Eintrittskarten, mit Ausnahme der Kinderkarten, abzuwälzen." Die Kantonspolizei erhebt die Gebühr am Ende jeder Saison aufgrund der insgesamt verzeichneten Eintritte. Bei den übrigen Sportveranstaltungen, die vom Oberamtmann punktuell für bewilligungspflichtig erklärt werden, wird die Gebühr nach dem Spiel erhoben, sofern ein besonderes Polizeiaufgebot notwendig war.