Ein einziges, einfaches und wirksames System zur Verwaltung der Fundgegenstände im Kanton: Bei der Umsetzung dieser Bestimmung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch hat der Staatsrat mit der Wahl der von der Website www.easyfind.ch angebotenen Lösung einen grossen Schritt nach vorne gemacht. Die Wahl ist das Ergebnis einer Analyse, die unter der Leitung der Sicherheits- und Justizdirektion von einer Arbeitsgruppe durchgeführt wurde, die alle beteiligten Akteure umfasst: Gemeinden, Oberämter, das Amt für Informatik und Telekommunikation und die bestehenden Fundbüros.
Die Website www.easyfind.ch hat sich bei anderen Nutzern wie der SBB, den Flughäfen Zürich und Genf, den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land, Solothurn, Thurgau und Zug und bei der Stadt Zürich bereits bestens bewährt. Auf der Internet-Plattform werden die von den zuständigen Behörden gemeldeten Funde und die Verlustmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt und miteinander verglichen, um die mutmasslichen Eigentümer zu finden.
Diese Lösung bietet zahlreiche Vorteile: einfache Erfassung von Fundmeldungen, Fundgegenstän-den und Verlustmeldungen, Kategorisierung von erfassten Gegenständen, automatisierte Generie-rung von Briefen und Verständigungen, umfassende überregionale Recherchemöglichkeiten, guter Schutz sensibler Daten und Informationen. www.easyfind.ch weist zudem eine erhöhte Trefferquote auf, die zu einer kürzeren Aufbewahrungsdauer führt und eine rasche Vermittlung an die Eigentü¬mer ermöglicht. So konnte beispielsweise die SBB ihre Trefferquote mit der Einführung dieses Systems von 20 % auf 50 % erhöhen. Bei den Verkehrsbetrieben Zürich stieg die Quote sogar auf 70 %.
Zuständigkeit der Gemeinden
Gemäss der Ausführungsverordnung zum Zivilgesetzbuch liegt es in der Zuständigkeit der Gemeinden, die auf ihrem Territorium gefunden Gegenstände zu erfassen und zu verwalten. Jede Freiburger Gemeinde hat die Wahl zwischen vollständiger Autonomie bei der Erfassung (mit der Fundbüro-Software) und Aufbewahrung der Gegenstände, der teilweisen Delegierung ihrer Kompetenzen an eine andere Gemeinde (Aufbewahrung der Gegenstände, aber Delegierung der Erfassung auf www.easyfind.ch) und der vollständigen Delegierung (Erfassung und Aufbewahrung durch eine Drittgemeinde).
Von Ende Juni bis Mitte August findet unter Beteiligung einiger Gemeinden eine Pilotphase statt. Danach sollte die Einführung des Systems ab September dieses Jahres in den übrigen Gemeinden erfolgen.
Die Nutzungskosten für das System betragen ungefähr 20'000 Franken pro Jahr, unabhängig von der Zahl der für die Gemeinden beantragten Zugriffe. Die Anfangskosten für die Systemeinrichtung dürften sich auf etwa 10'000 Franken beschränken.