Zwischen Freitag, 12. und Montag, 15. August 2022 hat die Kantonspolizei, im Rahmen ihrer Tätigkeit, mehr als ein Dutzend Autofahrer/innen angehalten, die nicht im Stande waren, ein Fahrzeug zu lenken.
Die Beamtinnen und Beamten stellten folgendes fest:
- 10 Personen, die unter mutmasslichem Drogeneinfluss unterwegs waren;
- 1 Unfall mit 1 Person, die unter mutmasslichem Drogeneinfluss und ohne Führerausweis unterwegs war;
- 3 Personen, die unter mutmasslichem Drogeneinfluss und in angetrunkenem Zustand unterwegs waren.
Da Drogen eine Wirkung auf das Gehirn haben, ist ihr Konsum nicht mit dem Autofahren vereinbar. Sie können unter anderem zu Schläfrigkeit, verlängerten Reaktionszeiten, Aufmerksamkeitsstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Aggressivität oder erhöhter Risikobereitschaft führen. Deshalb gilt das Fahren unter Drogeneinfluss als schwerer Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz.
Die 14 angehaltenen Autofahrer/innen werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Sie müssen je nach Ergebnis der Analysen mit strafrechtlichen und administrativen Folgen rechnen.
Die Polizei erinnert daran, dass es Alternativen gibt, um für die eigene Sicherheit und die der anderen zu sorgen, zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, ein Taxi zu rufen, vor Ort oder bei einer Vertrauensperson zu übernachten, eine/n verantwortungsvolle/n Autofahrer/in zu bestimmen, …
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