Nach einer mehrmonatigen Untersuchung wird die Staatsanwaltschaft demnächst gegen zwei Männer Anklage erheben. Ihnen werden zwei Raubüberfälle und der Diebstahl von Waffen zur Last gelegt. Es handelt sich um zwei französische Staatsangehörige, heute 27 Jahre alt, und wohnhaft in der Agglomeration Freiburg. Sie wurden im Mai 2014 von der Polizei angehalten und in Untersuchungshaft genommen. Seither sind sie im Rahmen des Verfahrens inhaftiert.
Am Morgen des 6. Dezember 2013 haben die beiden Männer in Matran den Verantwortlichen eines Geschäftes mit einer Feuerwaffe bedroht. Sie hatten es auf den Inhalt des Tresors des Geschäftes abgesehen und zwangen ihn zur Herausgabe des Schlüssels. In ihrem Vorhaben schlossen sie den Geschäftsführer im Kofferraum seines eigenen Fahrzeuges ein, bevor sie die Flucht ergriffen (vgl. Medienmitteilung vom 6. Dezember 2013).
In der Nacht des 24. Dezember 2013 wurde in einen Sportschiessstand in Corminboeuf eingebrochen. Die gleichen Männer haben die Tür zum Stand aufgebrochen und aus den eingeschlagenen Vitrinen 31 Faustfeuerwaffen und 3 Langwaffen sowie Munition entwendet (vgl. Medienmitteilung vom 24. Dezember 2013).
Am 7. Mai 2014 hatten die beiden Komplizen die Absicht ein Motorrad zu entwenden. Sie folgten dazu einem vorbeifahrenden Motorradlenker bis in eine Tiefgarage in Villars-sur-Glâne. Sie bedrohten ihn mit der Waffe, um in den Besitz des Schlüssels zu gelangen und ergriffen anschliessend die Flucht mit dem Motorrad. Nachdem sie die Maschine in einem Wald versteckt hatten, wurden sie von einem weiteren Komplizen abgeholt. Dank einem Polizeidispositiv im Anschluss an den Raubüberfall, wurden die drei Männer in Marly aufgespürt und gestoppt.
Einer der Beschuldigten konnte erst nach einer Flucht von den Beamten angehalten werden. In seinem Rucksack stellte die Polizei einen geladenen Revolver sicher (vgl. Medienmitteilung vom 7. Mai 2014).
Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Revolver aus dem Einbruchdiebstahl in den Schiessstand in Corminboeuf stammte. Bei einer Durchsuchung am gemeinsamen Domizil der beiden Betroffenen wurde eine weitere Pistole gefunden, die ebenfalls aus der Beute in Corminboeuf stammte.
Die Ermittlungen in der Schweiz, aber auch in Frankreich über das Rechtshilfewesen, legten eine grosse Anzahl von Elementen an den Tag, die eine Anklage gegen die beiden Beschuldigten für den Raubüberfall in Matran, den Einbruchdiebstahl in Corminboeuf sowie den Raubüberfall in Villars-sur-Glâne rechtfertigen. Die Betroffenen bestreiten jegliche Beteiligung an den beiden ersten Fällen und sind nur für den letzten Raubüberfall geständig.
Dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit den französischen Gerichts- und Polizeibehörden gelang es, fünf in Corminboeuf entwendete Waffen sicherzustellen. Mehrere Personen wurden ausserdem in Frankreich befragt. Diese internationale Zusammenarbeit trug massgeblich zum Erfolg der Ermittlungen bei.
Kürzlich fand mittels Videokonferenz eine Gegenüberstellung der beiden Beschuldigten und in Frankreich wohnhaften Zeugen statt. Nach dieser Massnahme steht die Untersuchung kurz vor Abschluss. Die Beschuldigten werden demnächst dem Strafgericht des Saanebezirks überstellt. Dies gilt auch für diejenige Person, die im Falle von Villars-sur-Glâne als Chauffeur agierte.
Wie bereits erwähnt, gilt zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens für alle drei Betroffenen die Unschuldsvermutung.