Am 26. August 2016 gegen 18.15 Uhr rief Pascal JAUSSI die Kantonspolizei an und bat um Hilfe. Er erklärte, dass er in einem Wald oberhalb von Cugy/Vesin am Brennen sei. Als die Rettungskräfte eintrafen, wies Pascal JAUSSI schwere Brandverletzungen auf und ein Fahrzeug stand in Flammen; er gab an, von einem Unbekannten angegriffen worden zu sein. Dieses Ereignis war der Auslöser für die daraufhin gegen Pascal JAUSSI eröffnete Untersuchung, die acht Jahre dauerte; ferner wurde damit die Zuständigkeit der Freiburger Justizbehörden für die Strafverfolgung und das Urteil festgelegt (Gerichtsstand).
Die Ermittler und die Staatsanwaltschaft äusserten schnell Zweifel an dem Angriff vom 26. August 2016. Nach Abschluss der Untersuchung sind sie der Ansicht, dass das Ereignis von Pascal JAUSSI inszeniert wurde. Um zu dieser Schlussfolgerung zu gelangen, war eine intensive Auseinandersetzung mit der Person Pascal JAUSSI und seinen Unternehmen erforderlich. Letztere befanden sich, wie die Ermittlungen ergaben, in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten.
Die Untersuchung deckte somit Straftaten bei der Gründung und Verwaltung der Gesellschaft Swiss Space Systems Holding AG sowie der Gesellschaften S3 Solutions AG und Spaceport Immobilier AG ab der Gründung der erstgenannten Gesellschaft im Jahr 2012 auf. Die Staatsanwaltschaft hielt Pascal JAUSSI hauptsächlich vor, einen Teil eines Darlehens von CHF 10'000'000.00 arglistig veruntreut zu haben (Veruntreuung in Höhe von CHF 4'810'400.00), einen Verwandten getäuscht zu haben, damit dieser ihm die Summe von CHF 1'000'000.00 leiht, um die notwendige Kaution für ein Flugzeug zu bezahlen, dessen Leasingraten dann nie bezahlt wurden (Schaden von mehr als CHF 1'300'000. 00), die Überschuldung der Holding zu spät gemeldet zu haben, die Konkursrichterin über die Situation der Holding getäuscht zu haben (Unterdeckung von CHF 31'630'504.39), sich während des Konkursaufschubs über CHF 100'000.00 auf sein Privatkonto überwiesen zu haben, eine Aktienkapitalerhöhung der S3 Solutions AG von USD 30'000'000.00 durchgeführt zu haben, obwohl diese Erhöhung auf einer falschen Bankgarantie beruhte, die Eintragung dieser Erhöhung im Handelsregister erwirkt zu haben, obwohl keine Mittel zur Verfügung standen, verschwenderische und angesichts der Situation der Holding unverhältnismässige Ausgaben getätigt zu haben, Gelder von Schweizer Filialen an die Holding und von dieser an Filialen im Ausland trotz der Überschuldung überwiesen zu haben, ein Darlehen in Höhe von CHF 1'850'000.00, das zugunsten der Gesellschaft Spaceport Immobilier AG im Zusammenhang mit einem Immobilienprojekt ausgezahlt worden war, teilweise veruntreut zu haben (Überziehung von CHF 1'850'000.00), und über CHF 2'600'000.00 für den Ticketverkauf für Zero-G-Flüge vereinnahmt zu haben, die nie stattgefunden haben.
Pascal JAUSSI hielt während der gesamten Untersuchung daran fest, am 26. August 2016 Opfer eines Angriffs geworden zu sein. Im Übrigen bestritt er die ihm vorgeworfenen Straftaten.
Die Untersuchungsdauer mag auf den ersten Blick lang erscheinen, tatsächlich ist sie es aber nicht: Der vorliegende Fall ist sowohl in Bezug auf die Anzahl der betroffenen Straftaten als auch auf die zu analysierenden Unterlagen äusserst umfangreich. Zudem ist er von hoher Komplexität, weshalb zahlreiche Ermittlungsmassnahmen erforderlich waren, um die Sachverhalte aufzuklären. Dazu wurden Rechtshilfeersuchen in acht Ländern gestellt und Tausende von Transaktionen auf Bankkonten analysiert. Pascal JAUSSI machte von seinen Beschuldigtenrechten Gebrauch, indem er mehrere Rechtsmittel gegen im Laufe des Verfahrens erlassene Entscheidungen einlegte.
Mit Anklageschrift vom 23. September 2024 wurde Pascal JAUSSI wegen folgender Vorwürfe an das Strafgericht des Broyebezirks verwiesen: Irreführung der Rechtspflege, vorsätzliche Brandstiftung, Erschleichung einer falschen Beurkundung, Betrug und versuchter Betrug, «Prozessbetrug» und versuchter «Prozessbetrug», Veruntreuung, Urkundenfälschung, Unterlassung der Buchführung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, falsche Anschuldigung und möglicherweise unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Gegen Pascal JAUSSI wurde ebenfalls am 23. September 2024 eine Einstellungsverfügung erlassen; diese betraf hauptsächlich Übertretungen, die inzwischen verjährt sind.
Schliesslich ist zu erwähnen, dass auch gegen andere mit dem Fall verbundene Personen Strafverfahren eingeleitet wurden. Einige Verfahren sind bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt hängig, während die übrigen in Freiburg geführten Verfahren alle abgeschossen oder (in einem Fall) mit einer Ausschreibung zum Haftbefehl sistiert wurden.
Raphaël Bourquin
Stellvertretender Generalstaatsanwalt