Der Staatsrat hat vom Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission «Fischzuchtanlage Estavayer-le-Lac» (PUK), der ihm am 8. September 2021 vorgelegt wurde, Kenntnis genommen. Nach einer summarischen Prüfung des Berichts vom 8. September hat der Staatsrat dem Büro des Grossen Rates seine eigene Stellungnahme unterbreitet, damit die Parlamentsmitglieder unverzüglich vom Standpunkt des Staatsrats zum Bericht der PUK Kenntnis nehmen können.
Nach der Prüfung des Berichts nimmt der Staatsrat die Arbeit der PUK seit ihrer Einsetzung im Mai 2020 zur Kenntnis. Er unterstreicht jedoch, dass die Schlussfolgerungen des Untersuchungsberichts keine grundlegend neuen Aspekte enthalten, zusätzlich zu denen, die bereits in den verschiedenen Mitteilungen des Staatsrats festgestellt wurden, nämlich in der Antwort vom 16. Dezember 2019 auf die Anfrage 2019-CE-205 «Fischzuchtanlage in Estavayer-le-Lac, Wiederinbetriebnahme und Verantwortung» oder in seiner Stellungnahme vom 3. Februar 2020 zur Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (2020-GC-8). Der Staatsrat hebt insbesondere hervor, dass die Nachforschungen der PUK keine Verstösse gegen Normen, Gesetze oder interne Weisungen an den Tag brachten. Die Schlussfolgerungen der PUK decken sich daher weitgehend mit jenen der technischen und der Administrativuntersuchung, die der Staatsrat dem Parlament 2018 vorlegte und die folgenden Feststellungen enthielten:
- Gebäude und Anlagen wurden nicht so ausgeführt, wie im ursprünglichen Projektvorgesehen, da das ursprüngliche Budget ungenügend war.
- Probleme bei der Leitung und der Organisation des Projekts führten zu Fehlentscheidungenbeim Bau (mangelhafte Kotrollen, lückenhafte Dokumentation der Beschlussfassung,Führungswechsel im Laufe des Projekts, übereilte Inbetriebnahme).
- Es gab Versäumnisse und Unterlassungen, doch wurden keine schwerwiegenden Fehler oderVerletzungen von Normen oder internen Weisungen festgestellt.
Der Staatsrat bemerkt zudem, dass die Schätzung der Kosten für eine Wiederinstandstellung der Fischzuchtanlage in etwa mit der Schätzung übereinstimmt, die bereits vor zwei Jahren vorgenommen wurde. Die weiteren von der PUK angeführten Elemente namentlich bezüglich der langfristigen Notwendigkeit des Besatzes oder der Erhaltung des spezifischen Know-hows des Kantons Freiburg sind von der PUK nicht untersucht worden. Der Staatsrat weist insbesondere daraufhin, dass die irrtümlichen Behauptungen des Dekrets von 2011 und die fehlende Bedarfsanalyse in keiner Weise kommentiert worden sind. Es braucht daher eine Bedarfsanalyse und weitere Untersuchungen, bevor eine Entscheidung über die Wiederinbetriebnahme der Fischzuchtanlage getroffen werden kann.
Ausserdem überschneiden sich die Empfehlungen der PUK im Bereich Projektorganisation weitgehend mit den ergriffenen Massnahmen, die derzeit in den betreffenden Einheiten und bei der Rollenverteilung der Direktionen umgesetzt werden. In ihrem Bericht zeigt die PUK somit eine Reihe von Problemen in Zusammenhang mit dem Management von Bauprojekten auf, die dem Staatsrat weitgehend bekannt waren. Dieser hat die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion 2017 mit einer grundlegenden Reorganisation beauftragt, die demnächst abgeschlossen werden kann und deren Umsetzung bereits begonnen hat und sich über die nächsten Monate fortsetzen wird. Vor dem Hintergrund des Berichts der PUK stellt der Staatsrat fest, dass die grosse Mehrheit der festgestellten Probleme bereits behoben wurden oder kurz davorstehen, behoben zu werden.