Da in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen kein Gesetzesreferendumsbegehren angemeldet wurde, promulgiert der Staatsrat:
- das Gesetz vom 19. November 2014 über den Steuerfuss der direkten Kantonssteuern für die Steuerperiode 2015 (Inkrafttreten: 1. Januar 2015);
- das Gesetz vom 19. November 2014 zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (Inkrafttreten: 1. Januar 2015);
- das Gesetz vom 21. November 2014 zur Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals (neuer Finanzierungsplan) (Inkrafttreten: 1. Januar 2015);
- das Gesetz vom 20. November 2014 zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinden (Verschiebung der Gesamterneuerungswahlen bei einer Fusion) (Inkrafttreten: 1. Januar 2015).
Da das Gesetzesreferendumsbegehren, das am 24. Oktober 2014 angekündigt wurde, nicht zustande gekommen ist, promulgiert er das Gesetz vom 9. September 2014 über die obligatorische Schule (Schulgesetz, SchG) (Inkrafttreten: 1. August 2015, ausser Artikel 18 Abs. 1, der am 1. August 2016 in Kraft tritt).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- das Dekret über die kompensierten Nachtragskredite zum Voranschlag des Staates Freiburg für das Jahr 2014;
- den Bericht zum Postulat Rudolf Vonlanthen / Alfons Piller - Verkehrsregelung auf Alp- und Waldstrassen im Kanton Freiburg.
Er ändert die Verordnung über die Überwachung der Nutzung des Internets durch das Staatspersonal.
Aufgrund von Rücktritten ernennt er neue Mitglieder:
- der Kulturgüterkommission, des Büros der Kulturgüterkommission und der Unterkommission für bewegliche Kulturgüter;
- des Gesundheitsrats.
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL) kann auf der Seite www.fr.ch/kommissionen eingesehen werden.