Der Staatsrat wählt Maurice Ropraz, Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektor, zum Vizepräsidenten des Staatsrats.
Da in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen kein Gesetzesreferendumsbegehren angemeldet wurde, promulgiert er:
- das Gesetz vom 13. Oktober 2015 über den Zusammenschluss der Gemeinden Bussy, Estavayer-le-Lac, Morens, Murist, Rueyres-les-Prés, Vernay und Vuissens (Inkrafttreten: 1. Januar 2017);
- das Gesetz vom 13. Oktober 2015 über den Zusammenschluss der Gemeinden Surpierre und Villeneuve (Inkrafttreten: 1. Januar 2017);
- das Gesetz vom 14. Oktober 2015 über den Beitritt zur Änderung des Konkordats über den Vollzug der strafrechtlichen Einschliessung Jugendlicher aus den Westschweizer Kantonen (und teilweise aus dem Tessin) (Inkrafttreten: 1. Januar 2016).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Bernadette Mäder-Brülhart / André Schneuwly - Deutschsprachige Abteilung an der Hochschule für Soziale Arbeit?;
- die Antwort auf die Anfrage Giovanna Garghentini Python / Nicole Lehner-Gigon - Unterstützung der Jugend;
- einen Dekretsentwurf über einen Rahmenkredit für den Bau, den Ausbau und die Umnutzung von Gebäuden in Grangeneuve, Landwirtschaftliches Institut des Kantons Freiburg (direkte Folge auf die Motion Fritz Glauser / Christian Ducotterd - Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle am Standort des Landwirtschaftlichen Instituts Grangeneuve);
- die Antwort auf die Anfrage Xavier Ganioz - Wie hilft der Kanton den Milchproduzenten?;
- die Antwort auf die Anfrage Sylvie Bonvin-Sansonnens - Glyphosat ist zu gefährlich;
- die Antwort auf die Anfrage Olivier Flechtner / Dominique Butty - Wechsel des Betreibers der Hundedatenbank: Konsequenzen für die Gemeinden und die Tierärztinnen und Tierärzte;
- einen Dekretsentwurf über einen Studienkredit für die Sanierung und den Ausbau des Kollegiums Heilig Kreuz in Freiburg;
- die Antwort auf die Anfrage Anne Meyer Loetscher - Optimale Entlastung von betreuenden Angehörigen zu Hause;
- den Bericht über die Vollzugsplanung 2016-2026.
Er legt die Gebühren im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes fest.
Er führt ein Verfahren bei Mobbing, sexueller Belästigung und zwischenmenschlichen Problemen am Arbeitsplatz ein (MobV).
Er ändert:
- die Verordnung über die Zuständigkeitsbereiche der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei;
- die Verordnung zur Bezeichnung der Verwaltungseinheiten der Direktionen des Staatsrats und der Staatskanzlei;
- das Reglement über das Staatspersonal (Anpassung der Entschädigung für Pikettdienst)1);
- die Verordnung über die Quellensteuer;
- den Beschluss vom 24. März 1981 betreffend Beschränkung bzw. Verbot der Schifffahrt auf gewissen Seen (Fahren mit Drachensegelbrettern).
Er genehmigt:
- den Entscheid der kantonalen Kommission der Loterie Romande, den Betrag von 2 414 367 Franken für das 4. Quartal 2015 (187. Gewinnverteilung) für kulturelle Zwecke (1 496 160 Franken), für verschiedene soziale und wohltätige Werke (763 207 Franken), für die Restaurierung von Kunstwerken (135 000 Franken) und für die Umwelt (20 000 Franken) zu verwenden;
- den Beschluss der kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport, für das zweite Quartal 2015 (20. Gewinnverteilung) einen Betrag von 124 930 Franken zugunsten des Sports zu verwenden;
- das Personalreglement der Fachhochschule Westschweiz//Freiburg.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.
Er ernennt neue Mitglieder:
- der Kommission gegen Gewalt in Paarbeziehungen;
- der Koordinationskommission für die periodische Überprüfung der Subventionen.
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL) kann auf der Seite www.fr.ch/kommissionen eingesehen werden.