Der Staatsrat nimmt Kenntnis vom Geschäftsbericht ASS 2014 und überweist ihn dem Grossen Rat. Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- drei Gesetzesentwürfe im Zusammenhang mit dem Projekt Senior+: das Gesetz über die Seniorinnen und Senioren (SenG), das Gesetz über die sozialmedizinischen Leistungen (SmLG) und das Gesetz über die Pauschalentschädigung (PEG);
- einen Gesetzesentwurf über den Zusammenschluss der Gemeinden Corpataux-Magnedens, Farvagny, Le Glèbe, Rossens und Vuisternens-en-Ogoz;
- die Antwort auf die Motion Nadia Savary-Moser / Yves Menoud - Änderung des Gesetzes über die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse (Art. 17 und 18);
- die Antwort auf die Anfrage Rudolf Vonlanthen - Einstellung eines Verfahrens gegen einen Wildhüter.
Er legt die Prämien der Sanima und die Höchstbeträge des Schätzwerts der versicherten Tiergattungen für die jährliche Versicherungsperiode fest. Er ermächtigt die Finanzdirektion, einen Gesetzesentwurf über die erleichterte steuerliche Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten (Kantonale Steueramnestie) in die Vernehmlassung zu geben. Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht. Er ernennt neue Mitglieder:
- der Arbeitsgruppe Plan für die Gleichstellung in der Verwaltung;
- der Naturgefahrenkommission.
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL) kann auf der Seite www.fr.ch/kommissionen eingesehen werden.