Da in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen kein Gesetzesreferendumsbegehren angekündigt wurde, promulgiert der Staatsrat das Gesetz vom 10. September 2015 zur Abschaffung der Beschwerde an den Staatsrat in Personalangelegenheiten (Inkrafttreten: 1. Juli 2016).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- einen Dekretsentwurf über die Einbürgerungen;
- einen Gesetzesentwurf über das öffentliche Beschaffungswesen (Herkunftszeichen).
Er bezeichnet die Namen der Gemeinden und ihre Zugehörigkeit zu den Verwaltungsbezirken (NGBV).
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.
Er ernennt ein neues Mitglied der kantonalen Kommission für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung. Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL) kann auf der Seite www.fr.ch/kommissionen eingesehen werden.