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- Beschreibung der Massnahme: Um die Schaffung von Lehrstellen zu erleichtern und zum Erhalt bestehender Lehrstellen beizutragen, sieht die Massnahme vor, einen Beitrag an die ersten Monatsgehälter einer lernenden Person im ersten Lehrjahr in Form eines Gutscheins von 1000 Franken zu leisten. Dieser Gutschein kann von allen Bildungsbetrieben mit einer gültigen Bildungsbewilligung und pro ausbildungsberechtigte Einheit (ein Unternehmen kann in mehreren Bereichen ausbilden) eingelöst werden. Die Massnahme besteht in der Vergabe eines Gutscheins bei der Einstellung einer lernenden Person im 1. Lehrjahr in einem der nächsten drei Schuljahre. Der Gutschein wird nur in einem Schuljahr und nur für einen Lehrberuf vergeben (ein Unternehmen kann mehrere Lehrberufe aufweisen). Es sei darauf hingewiesen, dass diese Massnahme von den angehörten wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen vorgeschlagen und unterstützt wurde.
- Kosten: 5 000 000 Franken
- Erwarteter Bundesbeitrag: -
- Frist für die Realisierung: Einlösung von Gutscheinen während der Schuljahre 2020/21, 2021/22 und 2022/23
- Gesetzliche Grundlage: Gesetz vom 13. Dezember 2007 über die Berufsbildung (BBiG; SGF 420.1).
- Formular: Beitrag an den lohn von lernenden im 1. lehrjahr
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- Beschreibung der Massnahme: Die Gesundheits- und Wirtschaftskrise hat zahlreiche, bisher schwarz angestellte Personen in eine prekäre Lage versetzt. Viele dieser Personen verfügen über keine Ausbildung. Die Massnahme besteht daher in der Vergabe von Stipendien für Personen, die über 25 Jahre alt sind und keine Ausbildung haben, und für Personen, die eine Umschulung benötigen, weil sie in ihrem Beruf keine Arbeit mehr finden. Für Menschen, die über 25 Jahre alt sind, bietet das derzeitige Stipendiensystem fast keine Möglichkeit zur Umschulung oder Erstausbildung. Denn unabhängig vom Alter der in Ausbildung befindlichen Person wird bei der Berechnung des Stipendiums die finanzielle Situation der Eltern berücksichtigt. Ausserdem besteht eine Obergrenze von 12 000 Franken für die Sekundarstufe II (insbesondere für Lehrstellen) und von 16 000 Franken für den tertiären Bildungsbereich. Diese Elemente machen ein Ausbildungsvorhaben oft undurchführbar. Das Ziel dieser Massnahme ist es daher, für bestimmte Personengruppen die Obergrenze der Stipendien aufzuheben und die finanzielle Situation der Eltern nicht mehr zu berücksichtigen.
- Kosten: 1 600 000 Franken
- Erwarteter Bundesbeitrag: -
- Frist für die Realisierung: sofort, für die Dauer der Ausbildung
- Gesetzliche Grundlage: Gesetz vom 14. Februar 2008 über die Stipendien und Studiendarlehen (StiG; SGF 44.1).
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- Beschreibung der Massnahme: Als Folge der Gesundheits- und Wirtschaftskrise beantragen viele Unternehmen Kurzarbeitsentschädigung, sprechen Entlassungen aus oder geben ihre Tätigkeit definitiv auf. Manche Personen sind bereits arbeitslos, andere befürchten eine baldige Entlassung und halten es für notwendig, sich rasch umzuschulen oder sich beruflich neu auszurichten. Gegenwärtig gibt es bereits eine beträchtliche Welle von Anfragen für Gespräche von Erwachsenen mit Berufsberaterinnen und -beratern des Amts für Berufsberatung und Erwachsenenbildung (BEA). Um einen ersten Beratungstermin zu erhalten, muss mit einer Frist von sechs Wochen gerechnet werden. Die Nachfrage nach Laufbahnberatung und Neuorientierung für Erwachsene war schon vor der aktuellen Krise sehr hoch. Es wird eine grosse Welle von Anfragen für Beratungstermine erwartet, und eine weitere Zunahme der Wartezeit wäre kontraproduktiv. Die Massnahme zielt daher darauf ab, die Mittel, die dem BEA zur Verfügung stehen, zu erhöhen, damit es die steigende Nachfrage bewältigen kann.
- Kosten: 200 000 Franken
- Erwarteter Bundesbeitrag: in Verhandlung, höchstens 80 % der Kosten
- Frist für die Realisierung: sofort
- Gesetzliche Grundlage: -
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- Beschreibung der Massnahme: Im Rahmen der Sofortmassnahmen zur Abfederung der Krise wurden Mittel bereitgestellt, um die Harmos-Elftklässler, die kurz vor Abschluss ihrer obligatorischen Schulzeit standen und keine Lösung für ihre weitere Ausbildung gefunden haben, über die Aktion «Last Minute» bei der Lehrstellensuche zu unterstützen. Es stellt sich jedoch heraus, dass die Harmos-Zehntklässler in ihrem letzten Schuljahr (2020/2021) ebenfalls stark benachteiligt sein werden. Die betroffenen Jugendlichen konnten nämlich keine normalen Schnupperlehren besuchen und sind auf die Berufswahl im kommenden Schuljahr zu wenig vorbereitet. Die zuständigen Berufsberaterinnen und -berater können den Rückstand im 2. Quartal des 10. Harmos-Schuljahres nicht aufholen. Wird nichts unternommen, so werden die Jugendlichen aufgrund ihrer ungenügenden Vorbereitung (insbesondere die Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko) stark benachteiligt sein. Um diesen Rückstand aufzuholen, beinhaltet die Massnahme spezielle Workshops, die für die Schülerinnen und Schüler mit den grössten Schwierigkeiten bestimmt sind und von Berufs- oder Integrationsberaterinnen und -beratern während der Schulzeit direkt in den Orientierungsschulen angeboten werden. Das Ziel ist es, die betroffenen Jugendlichen bei der Lehrstellensuche zu unterstützen (Ausarbeitung der Bewerbungsmappe, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche usw.).
- Kosten: 200 000 Franken
- Erwarteter Bundesbeitrag: in Verhandlung, höchstens 80 % der Kosten
- Frist für die Realisierung: sofort
- Gesetzliche Grundlage: -