Der COVID-19-Wiederankurbelungsplan sieht insgesamt 25 Massnahmen vor. Diese betreffen viele verschiedene Bereiche wie das Baugewerbe, die Mobilität, die Energie, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, den Tourismus, die Bildung, den Konsum, die Landwirtschaft, die Kultur und den Sport. Im November 2020 hat der Staatsrat die von der VWD vorgeschlagenen Massnahmen genehmigt. Dazu gehört namentlich eine zeitlich begrenzte Verstärkung des Freiburger Gebäudeprogramms, das seit 2017 in Kraft ist. So konnten die Beiträge von zwölf Fördermassnahmen für die Gebäudesanierung und den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen durch erneuerbare Systeme um 50% erhöht werden.
70% mehr Gesuche im Jahr 2021
Bis zum Inkrafttreten des COVID-19-Wiederankurbelungsplans generierte das Freiburger Gebäudeprogramm direkte Investitionen von insgesamt 115 Millionen Franken pro Jahr. Mit den zusätzlichen Mitteln des COVID-19-Plans in der Höhe von etwa 15 Millionen Franken (Kanton: 5 Millionen; Globalbeiträge des Bundes: 10 Millionen) wurden die Förderbeiträge bis Ende 2022 oder solange die Mittel reichen, um 50% erhöht, damit die Baubranche, die im Kanton besonders aktiv ist, ihre Tätigkeit aufrechterhalten und ihre Marktposition sogar noch verstärken kann.
Seit der Erhöhung der Förderbeiträge konnten im Rahmen des Freiburger Gebäudeprogramms Beiträge in der Höhe von etwa 96 Millionen Franken zugesichert werden. Dank diesen Beiträgen kamen Investitionen von etwa 500 Millionen Franken zustande.
Mit 845 Zusicherungen im Jahr 2017, 959 im Jahr 2018, 1025 im Jahr 2019, 1179 im Jahr 2020 und 1866 vom 1. Januar 2021 bis 31. Oktober 2021 gewinnt das Programm im Kanton stetig an Fahrt. Bis Ende 2020 belief sich der Gesamtbetrag der zugesicherten Beiträge auf etwa 60 Millionen Franken. Demgegenüber beliefen sich die allein vom 1. Januar bis 31. Oktober 2021 zugesicherten Beiträge bereits auf etwa 36 Millionen Franken.
Das durch den COVID-19-Wiederankurbelungsplan verstärkte Freiburger Gebäudeprogramm findet also grossen Anklang: 2021 haben die Fördergesuche gegenüber dem Vorjahr um 70% zugenommen.
Jetzt Gesuch stellen
Voraussichtlich wird der im Rahmen des Wiederankurbelungsplans bereitgestellte Betrag Anfang 2022 ausgeschöpft sein.
Da die Beitragszusicherungen aber zwei Jahre gültig sind, werden die Arbeiten noch bis 2023 andauern. Eigentümerinnen und Eigentümer, die in naher Zukunft den Ersatz ihres Heizsystems planen, sollten deshalb nicht mehr lange zuwarten, um ein Gesuch einzureichen, falls sie von den aktuell besonders grosszügigen Förderbeiträgen profitieren möchten.
Sobald die zusätzlichen Mittel aus dem COVID-19-Wiederankurbelungsplan vergeben sind, läuft das Gebäudeprogramm unter den davor geltenden Bedingungen grundsätzlich mindestens bis 2025 weiter.
Alle Informationen zum Freiburger Gebäudeprogramm sind erhältlich unter: www.fr.ch/afe/foerderung.