Seit dem 6. April 2020 hat der Staatsrat rund 60 Millionen Franken für zwei sofortige Massnahmenpakte bereitgestellt, um die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Wirtschaft abzufedern. Ein Wiederankurbelungsplan über einen Globalbetrag von 50 Millionen Franken ist zudem in Vorbereitung.
In Erwartung der Umsetzung der Bundesmassnahmen hat der Staatsrat heute beschlossen, die Höchstbeträge seiner Massnahme für die Geschäftsflächen in Form von Beiträgen an die Miet-, Pacht-, und Hypothekarzinsen zur Entlastung der von der Covid-19-Krise betroffenen Unternehmen anzuheben. Diese Massnahme wurde am 22. April 2020 eingeführt und am 6. Mai 2020 auf die Eigentümer von Geschäftsflächen ausgedehnt.
Die vom Staat finanzierten Höchstbeträge werden also rückwirkend von 2500 auf 5000 Franken für «normale» Wirtschaftsakteure und von 3500 auf 7000 Franken für öffentliche Gaststätten erhöht.
Für diese Massnahme wurden bereits 20 Millionen Franken bereitgestellt. Eine Anpassung dieses Betrags ist bis jetzt nicht erforderlich.
Die Gesuche können bis am 31. Juli 2020 eingereicht werden.
Aus den Debatten der letzten Tage im National- u. Ständerat geht hervor, dass die Massnahme des Bundes den kantonalen und privaten Massnahmen untergeordnet ist. Das heisst, dass ein Mieter, der von einer kantonalen oder privat vereinbarten Finanzhilfe profitiert, keinen Anspruch auf eine Bundeshilfe für Geschäftsmieten erheben kann.