Um die Realisierung der kantonalen Energiestrategie zu ermöglichen, mit der die «4000 Watt-Gesellschaft» bis 2030 erreicht werden soll, hat der Grosse Rat im Jahr 2013 eine bedeutende Änderung des Energiegesetzes vom 9. Juni 2000 verabschiedet. Mit dem gleichen Ziel vor Augen schlägt der Staatsrat heute eine neue Änderung des Energiegesetzes vor, mit der die Gesetzesbestimmungen mit den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) harmonisiert werden und mehreren parlamentarischen Motionen Folge geleistet wird, die in den vergangenen Jahren vom Grossen Rat des Kantons Freiburg angenommen worden sind.
Auf Landesebene hat sich die Lage in den vergangenen Jahren stark verändert. So hat die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) im Jahr 2014 die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) verabschiedet und das Volk hat an der Abstimmung im Jahr 2017 die Energiestrategie 2050 des Bundes angenommen. Dem ist anzufügen, dass gemäss Bundesgesetzgebung (Art. 45 EnG und Art. 50 EnV) die Kantone sich an harmonisierten Anforderungen orientieren müssen, um Bestimmungen über die Energienutzung in Gebäuden zu erlassen. Dies ist ein Gebiet, das gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Zudem tendieren die laufenden Beratungen zum CO2-Gesetz in den Bundeskammern auf die Einführung von Bestimmungen, die kurz- und mittelfristig darauf abzielen, den Ersatz von fossilen Energien durch erneuerbare Energien zu beschleunigen.
Mit der neuen Änderung des Energiegesetzes wird mehreren parlamentarischen Motionen Folge geleistet, die der Grosse Rat in den vergangenen Jahren angenommen hat und die es erlauben, die MuKEn 2014 vollständig zu übernehmen. Namentlich werden drei Artikel eingeführt, die sich mit dem Ersatz von Elektroheizungen (die Pflicht zur Sanierung von Elektroheizungen wurde an der Abstimmung vom November 2012 abgelehnt), dem Anteil an erneuerbaren Energien bei der Erneuerung einer Öl- oder Gasheizung und der Eigenstromproduktion aus erneuerbaren Quellen bei Neubauten befassen. Zudem wird mit der Änderung des Energiegesetzes das öffentliche Interesse an der Erzeugung von Wärme oder Strom aus erneuerbaren Energien anerkannt.
Anpassung des Gesetzesentwurfs infolge der öffentlichen Vernehmlassung
Der Vorentwurf des Gesetzes wurde vom 31. Oktober 2018 bis am 31. Januar 2019 in die öffentliche Vernehmlassung geschickt und über 50 Stellungnahmen sind dazu eingegangen. Die grosse Mehrheit der angehörten Instanzen hat den Vorentwurf begrüsst. Viele haben zudem gewünscht, dass die Anforderungen erhöht oder ergänzt werden. Der Vernehmlassungsbericht kann auf der Website des Amts für Energie unter www.fr.ch/sde eingesehen werden.
Die vorgebrachten Bedenken bezogen sich vor allem auf die Anerkennung des kantonalen Interesses an der Nutzung von einheimischen erneuerbaren Energien, in der ein Risiko für den Schutz der Natur und der Artenvielfalt im Kanton Freiburg gesehen wurde, dies hauptsächlich in Verbindung mit den Wasser- und Windkraftanlagen. Weitere Bedenken betrafen den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen und Elektroboilern im Falle von Teilsanierungen. Der Staatsrat hat seinen Entwurf an die Stellungnahmen angepasst, soweit sie das gesetzte Ziel nicht grundlegend in Frage stellen.
Starke finanzielle Unterstützung für den Ersatz von Elektroheizungen
Zur Begleitung der Gesetzesänderung beabsichtigt der Staatsrat, das seit 2017 geltende Freiburger Gebäudeprogramm durch eine zusätzliche Massnahme zu ergänzen, mit der finanzielle Beiträge an neue Wärmeverteilsysteme beim Ersatz von dezentralen Elektroheizungen (Einzelraumheizung) geleistet werden. So wird für den Einbau eines Wärmeverteilsystems in einem Einfamilienhaus, dessen Kosten auf 12 000 bis 15 000 Franken geschätzt werden, ein Beitrag von 8000 Franken gewährt, wobei die selbst getragenen Kosten noch von den Steuern abgezogen werden können.
Der Staat wird bis 2025 für diese Massnahme etwa 24 Millionen Franken einsetzen. Der Staatsrat bietet also den Eigentümern von Elektroheizungen für eine bestimmte Zeit eine starke Unterstützung für den Ersatz ihrer Anlagen, auch wenn er ihnen keine Frist dafür setzt. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Eigentümer ihre Anlagen auch behalten können, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Eine Energiepolitik im Einklang mit der Klimapolitik und unserer Wirtschaft
Auf den Gebäudebereich entfallen knapp 46% des Gesamtenergieverbrauchs, der in unserem Kanton immer noch zu knapp 70% mit fossilen Energien gedeckt wird (Heizöl und Erdgas). Deshalb stellt die Änderung des Energiegesetzes nicht nur ein Instrument zur Senkung des CO2-Ausstosses dar – einem Ziel das sich der Staatsrat in seinem Klimaplan gesetzt hat, sondern unterstützt auch unsere Unternehmen und unsere gesamte Wirtschaft. In der Tat geben die Freiburgerinnen und Freiburger bis heute jährlich knapp eine Milliarde Franken für fossile Energien aus. Mit dem Ziel, die Nutzung von fossilen Energien bis 2050 komplett einzustellen, kommt die Energiestrategie des Bundes und der Kantone vor allem den Regionen und unseren KMU zugute.