Im Mai 2021 hat der Grosse Rat eine Motion angenommen, die zum Ziel hatte, die öffentliche Beleuchtung durch spezifische Beleuchtungskonzepte oder -strategien (auch «Plans Lumière» oder «Licht-Masterpläne» genannt) neu zu überdenken, um unnötige Lichtemissionen zu vermeiden bzw. die Lichtverschmutzung zu reduzieren und gleichzeitig Energie zu sparen. Künstliche Lichtemissionen haben sich in der Schweiz zuletzt in knapp 20 Jahren verdoppelt, was sich auch auf den Energieverbrauch auswirkt. Die Zunahme von künstlichem Licht wirkt sich auf den Menschen, aber auch auf die Artenvielfalt von Flora und Fauna aus. Anfang Jahr hat der Grosse Rat des Kantons Freiburg deshalb eine Änderung des Energiegesetzes angenommen, die eine Reduktion der Lichtverschmutzung und des Energieverbrauchs im Kanton bezweckt.
Der Staatsrat hat soeben die Ausführungsbestimmungen zu dieser Gesetzesänderung beschlossen und ihr Inkrafttreten auf den 1. Juli 2023 festgelegt. Diese präzisieren namentlich Folgendes:
- Die Nachtabschaltung der öffentlichen Beleuchtung zwischen Mitternacht und 5 Uhr muss ab Inkrafttreten der Änderung des Reglements bis spätestens Ende Dezember 2028 umgesetzt werden, sofern die technischen Bedingungen dies erlauben.
- Ausnahmen von dieser Pflicht sind aus Gründen der Sicherheit von Personen oder Sachen möglich, sofern sie auf der Gesetzgebung des Bundes oder des Kantons, insbesondere auf Artikel 84 des Mobilitätsgesetzes vom 5. November 2021, beruhen. In Zonen, in denen die Artenvielfalt empfindlich auf Lichtverschmutzung reagiert, wird ihrem Schutz besondere Beachtung geschenkt.
- Die Vogelzugzeiten dauern jeweils vom 10. Februar bis 31. Mai und vom 2. August bis 10. November des gleichen Jahres. In diesen Zeiten sind keine Ausnahmen vom Verbot von sogenannten Skybeamern möglich.
Im Übrigen müssen Leuchtreklamen und Beleuchtungen in Geschäften und Ausstellungen sowie auf Baustellen bereits seit dem 1. Juni 2023 von Mitternacht bis 5 Uhr ausgeschaltet werden. Die Gemeinden sind gestützt auf Artikel 28 des Energiegesetzes verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorschrift zu kontrollieren.
Verwandte Dokumente
Verordnung zur Änderung des Energiereglements