Die Teilrevision des HRAG ermöglicht es, das Gesetz an die geltende Bundesgesetzgebung anzupassen, die ihrerseits überarbeitet wurde, um das Handelsregister zu modernisieren, damit es seine Funktion im Dienst der Sicherheit und der Effizienz des Rechtsverkehrs weiterhin erfüllt.
Um den Unternehmen und insbesondere den Jungunternehmen mehr Flexibilität und ein einfacheres Verfahren zu bieten, enthält der Vorentwurf einen Vorschlag, der es den Gemeinden, die dies wünschen, ermöglicht, Unterschriften zuhanden des Handelsregisters zu beglaubigen. Damit leistet der Staatsrat dem Entscheid des Grossen Rats Folge, den Teil der Motion 2021-CG-208 anzunehmen, der die Unterschriftsbeglaubigung durch die Gemeinden verlangt.