Im Herbst 2009 hat der Staatsrat dem Grossen Rat seinen Bericht über die Energiestrategie des Kantons Freiburg vorgelegt. Dieses Dokument wurde von den verschiedenen Fraktionen sehr positiv aufgenommen. Der Staatsrat hatte damals versprochen, dass er zur Umsetzung dieser Strategie Vorschläge machen wird und zwar in Form einer Revision des Energiegesetzes vom 9. Juni 2000 und einer schrittweisen Änderung des Energiereglements vom 5. März 2001 (EnR). Das Energiereglement wurde deshalb in den letzten Jahren durch strengere Vorschriften und neue Förderprogramme ergänzt.
Um die für die Umsetzung der Energiestrategie nötigen gesetzlichen Grundlagen zu vervoll-ständigen, muss noch das Energiegesetz geändert werden. Ein erster Entwurf zur Änderung des Energiegesetzes wurde an der Volksabstimmung vom 25. November 2012 mit knapper Mehrheit verworfen, obwohl er vom Grossen Rat im Februar 2012 einstimmig verabschiedet und von den politischen Parteien, den Wirtschaftskreisen und zahlreichen weiteren Organisationen gestützt wurde. Im Übrigen ist zu erwähnen, dass es einzig aufgrund des umstrittenen Artikels über die Pflicht zum Ersatz von Elektroheizungen zur Volksabstimmung gekommen ist.
Verschiedene Optionen wurden geprüft, um den an der Abstimmung ausgedrückten Volkswillen zu respektieren und trotzdem die Energiestrategie des Kantons umzusetzen, die unter den geplanten Massnahmen auch den künftigen Ersatz von Elektroheizungen und Elektroboilern vorsieht. Die Energiestrategie 2050 des Bundes, die Beschlüsse des Bundesparlaments und auch die strategischen Entscheidungen der EnDK weisen alle in die gleiche Richtung und zeigen, dass es seit 2012 auf nationaler Ebene in Bezug auf die Elektroheizungen einen klaren Trend gibt. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass eine neue kantonale Bestimmung zu diesen Anlagen sehr rasch überholt sein wird und angepasst werden muss. Folglich sieht der Staatsrat nun keine Änderung des geltenden Rechts im Bereich der Elektroheizungen und Elektroboiler vor.
Da Artikel 15 über die Elektroheizungen nicht mehr im Entwurf zur Änderung des Energiegesetzes aufgeführt ist und da abgesehen von diesem Artikel nichts am ursprünglich vom Grossen Rat verabschiedeten Gesetzesentwurf geändert wurde, hat der Staatsrat beschlossen, die Vorlage dem Grossen Rat ohne vorgängige Vernehmlassung zu unterbreiten. Während der Abstimmungskampagne hat sich auch bei den Diskussionen und Stellungnahmen immer wieder gezeigt, dass im Allgemeinen das neue Energiegesetz als ausgeglichen und notwendig erachtet wird, damit sich der Kanton den energetischen Herausforderungen der nächsten Jahre stellen kann.
Zusammengefasst betreffen die wichtigsten Änderungen des Gesetzes die Vorbildrolle des Kantons und der Gemeinden, die Sanierung der öffentlichen Beleuchtung bis 2018, die Energieplanung der Gemeinden, die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises für Neubauten und Bauten, die Gegenstand einer Handänderung sind, das Verbot von Heizungen im Freien, die Nutzung erneuerbarer Energien für neue Anlagen zur Wassererwärmung, die Beleuchtung im Allgemeinen, den Betrieb von Komfortklimaanlagen durch erneuerbare Energien und den Abschluss von Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern von Wärme oder Strom.