Eine erste Änderung des Energiegesetzes wurde an der Volksabstimmung vom 25. November 2012 abgelehnt. Da der Staatsrat davon ausging, dass nur die Pflicht zum Ersatz von Elektroheizungen abgelehnt wurde und dass die zugrundeliegende Energiestrategie des Kantons Freiburg nicht in Frage gestellt war, hat er beschlossen, dem Grossen Rat umgehend einen neuen Entwurf zur Änderung des Energiegesetzes vom 9. Juni 2000 vorzulegen. Gegenüber dem vorangehenden Entwurf wurde nur der Artikel über die Elektroheizungen ausgelassen. Alle übrigen Gesetzesänderungen wurden beibehalten.
Im Kanton Freiburg gelten somit neue Regeln im Energiebereich. Insbesondere wird bei Handänderungen ein Gebäudeenergieausweis (GEAK) verlangt, wobei es gewisse Ausnahmen gibt. Ausserdem müssen neue Anlagen zur Wassererwärmung mindestens zur Hälfte mit erneuerbaren Energien gespiesen werden. Beleuchtungen müssen energieeffizient, umweltschonend und bestimmungsgerecht betrieben werden. Mit der Gesetzesänderung wird ferner die Vorbildrolle der öffentlichen Körperschaften gestärkt.
Eine Änderung des Energiereglements wird im Herbst in die Vernehmlassung gegeben. Darin werden alle Regeln aufgeführt, die zur Anwendung bestimmter Artikel nötig sind. Diese Regeln betreffen namentlich die Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern, aber auch die Lüftungs- und Klimaanlagen, die Wärmerückgewinnung und der Ersatz gewisser Heizanlagen durch Wärme-Kraft-Kopplungen. Ausserdem wird im Reglement eine Frist für die Anwendung des Minergie-A- oder Minergie-P-Labels festgelegt.
Nach der Errichtung des kantonalen Energiefonds und der Stärkung des Amts für Energie verfügt der Kanton Freiburg nun über einen Grossteil der Instrumente, die er für die Umsetzung seiner 2009 verabschiedeten Energiestrategie benötigt, mit der er bis ins Jahr 2030 die "4000-Watt-Gesellschaft" erreichen möchte.