Am 1. Januar 2013 ist die neue interkantonale Vereinbarung über die HES-SO nach ihrer Ratifizierung durch die Parlamente der sieben Partnerkantone (BE, FR, GE, JU, NE, VD und VS) in Kraft getreten. Diese Vereinbarung lässt den Kantonen bei der Organisation ihrer Hochschulen freie Hand. Die kantonale Gesetzgebung muss trotzdem an diverse Anforderungen dieser Vereinbarung angepasst werden.
Der Gesetzesentwurf über die HES-SO//FR sieht vor, die vier oben erwähnten Hochschulen unter einem einzigen Gesetzestext zusammenzuführen. Das neue Gesetz die drei Gesetze ablösen, die heute für diese Fachhochschulen gelten, aber teilweise überholt sind. Das neue Gesetz wird der HES-SO//FR ausserdem die Rechtspersönlichkeit verleihen. Dies wird ihre Autonomie stärken und die Erfüllung der FH-Aufträge begünstigen. Das gesamte Personal der HES-SO//FR bleibt der Personalgesetzgebung des Kantons Freiburg unterstellt.
Die pragmatische Annäherung der vier Hochschulen, die in den vergangenen Jahren stattgefunden hat, wird durch den Gesetzesentwurf bestätigt. Die HES-SO//FR verfügt in der Tat bereits heute über eine Generaldirektion, die als Bindeglied zwischen den Organen der HES-SO, den Kantonsbehörden und den Hochschulen selbst auftritt. Ausserdem verfügt sie über zentrale technische Dienste (Finanzen und Informatik), die ihre Vorteile bezüglich Effizienz und Wirtschaftlichkeit bereits unter Beweis gestellt haben. In finanzieller Hinsicht wird die Einführung des Gesetzes über die HES-SO//FR keine bedeutenden Auswirkungen haben.
Der Grosse Rat wird an einer seiner nächsten Sessionen über den Gesetzesentwurf entscheiden.
Fachhochschule Westschweiz//Freiburg: Der Staatsrat legt dem Grossen Rat seinen Gesetzesentwurf vor
04. Oktober 2013 - 10H45 Archiviert
Die vier Fachhochschulen des Kantons Freiburg werden sich künftig auf eine einzige Gesetzesgrundlage stützen. Die Hochschule für Technik und Architektur Freiburg (HTA-FR), die Hochschule für Wirtschaft Freiburg (HSW-FR), die Hochschule für Gesundheit Freiburg (HfG-FR) und die Fachhochschule Freiburg für Soziale Arbeit (FHF-SA) sind die vier Ausbildungsstätten, für die das neue Gesetz gelten wird.
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Herausgegeben von Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion
Letzte Änderung: 06.11.2023 - 08h28