Kantonale Bilanz der Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich
Hier finden Sie eine Bilanz: COVID-Kulturbeihilfen: Der Staat Freiburg vergibt in den Jahren 2020 und 2021 mehr als 11,3 Millionen Franken an den Kultursektor, der Bericht des Staatsrats über die Auswirkungen der Covid-19-Krise im Kulturbereich sowie der Bericht: Kulturbesuche in Zeiten von Corona, erstellt vom Forschungsinstitut L'Oeil du Public im Auftrag des Bundesamts für Kultur (BAK) und des Generalsekretariats der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
Allgemeine und spezifische Wirtschaftshilfen
Allgemeine Wirtschaftshilfen wie die Kurzarbeit und Härtefallhilfen standen auch Kulturunternehmen offen, ebenso wie Ausfallentschädigungen für selbstständige Kulturschaffende oder ein Schutzschirm für den Veranstaltungssektor.
Darüber hinaus wurden für den Kultursektor spezifische Wirtschaftshilfen bereitgestellt: Die Subventionen des Staates wurden trotz der Annullierungen gewährt, sofern sie sich auf entstandene Kosten bezogen. Anträge auf Nothilfe konnten an den Verein Suisseculture Sociale gerichtet werden (bis Dezember 2022). Die Hilfsregelung sah Ausfallentschädigungen (März 2020 bis Juni 2022) für Kulturschaffende, Kulturunternehmen und Kulturvereine im Amateurbereich für den finanziellen Schaden vor, der ihnen aus der Schliessung, Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie entstanden war. Die Entschädigungen waren subsidiär und deckten den Schaden (zu 80%), für den keine anderweitige Deckung (Erwerbsersatz, Kurzarbeitsentschädigungen, Subventionen usw.) bestanden hätte. Darüber hinaus konnten Kulturunternehmen (von November 2020 bis Oktober 2022) Anträge für Transformationsprojekte stellen, die es ihnen ermöglichten, sich den Gegebenheiten in Zusammenhang mit der Epidemie anzupassen, sei es durch eine strukturelle Neuausrichtung oder mit Massnahmen zur Publikums(rück)gewinnung. Die Finanzhilfen betrugen höchstens 300 000 Franken pro Kulturunternehmen und deckten höchstens 80 Prozent der Kosten eines Projekts. 20 % mussten also vom Kulturunternehmen finanziert werden. Ein Teil der Projekte läuft noch bis höchstens Ende November 2023.
- Weitere Informationen: Seite zu den Transformationsprojekten