Leistungen
Das Amt für Sonderpädagogik (SoA) erbringt folgende Hauptleistungen:
- Aufsicht und Subventionierung des Früherziehungsdienstes FED;
- Aufsicht und Subventionierung der sonderpädagogischen Einrichtungen;
- Aufsicht und Subventionierung der Schuldienste für Logopädie, Schulpsychologie und Psychomotorik;
- Aufsicht und Subventionierung von ausserkantonalen Bildungseinrichtungen, in welchen Freiburger Schülerinnen und Schüler untergebracht sind;
- Planung und Finanzierung der Weiterbildung von schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen;
- Prüfung der Anträge für verstärkte Massnahmen in der Regelschule sowie für den Besuch einer sonderpädagogischen Einrichtung;
- Prüfung der Anträge für pädagogisch-therapeutische Massnahmen ;
- Ausstellen von Verfügungen über Massnahmen im sonderpädagogischen Bereich.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des SoA sind folgende:
- Gesetz vom 11. Oktober 2017 über die Sonderpädagogik (SPG)
- Reglement vom 16. Dezember 2019 über die Sonderpädagogik (SPR)
- Gesetz vom 9. September 2014 über die obligatorische Schule (Schulgesetz, SchG)
- Reglement vom 19. April 2016 zum Gesetz über die obligatorische Schule (SchR)
- Reglement vom 14. März 2016 für das Lehrpersonal, das der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport untersteht (LPR)
- Gesetz vom 16. November 2017 über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und die professionellen Pflegefamilien (SIPG)
- Reglement vom 16. Dezember 2019 über die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und die professionellen Pflegefamilien (SIPR)
- Beschluss vom 19. Dezember 2000 über die Kostenbeteiligung der in Sonderheimen untergebrachten Personen
- Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007
- Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) (Internat)
- Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung (IVV)
- Interkantonale Vereinbarung vom 13. Dezember 2002 für soziale Einrichtungen (IVSE)
Richtlinien
- Richtlinien vom 10. Juli 2024 über die Bewilligung eines technischen Hilfsmittels THM für eine Schülerin oder einen Schüler
- Richtlinien vom 25. Oktober 2022 (Stand 23.08.2024) für die Gewährung der Anerkennung von freischaffenden Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern der Psychomotorik
- Richtlinien vom 12. Oktober 2022 (Stand 29.04.2024) für die Gewährung der Anerkennung von freischaffenden Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern der Logopädie
- Richtlinien vom 22. Dezember 2021 betreffend die logopädischen, psychologischen und psychomotorischen Dienste (Schuldienste)
- Richtlinien vom 24. August 2020 über die Übermittlung und Konsultation von Personendaten von Kindern mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (VM) an die Schuldirektionen und Leitungen sonderpädagogischen Einrichtungen
Dokumente
- Botschaft vom 3. Mai 2022 zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 11. Oktober 2017 über die Sonderpädagogik (SPG)
- Botschaft vom 28. November 2016 zum Gesetzesentwurf über die Sonderpädagogik (SPG)
- Erläuternder Bericht vom 10. Dezember 2019 zum Reglement über die Sonderpädagogik (SPR)