Funktionsstörungen
Aufgrund der durchgeführten Analysen lässt sich feststellen, dass die meisten ARA des Kantons einen zufriedenstellenden Betrieb leisten. Punktuelle oder dauerhafte Überschreitungen, welche eine Verschlechterung des Gewässerzustandes verursachen, werden jedoch regelmässig festgestellt. Die häufigsten Ursachen dieser Probleme sind folgende:
- Unzulänglichkeiten bei den ARA
Einige ARA sind alt (die Lebensdauer solcher Anlagen liegt in der Grössenordnung von 30 Jahren). Sie haben ein erhöhtes Reparaturbedürfnis und stellen ein erhöhtes Risiko für Funktionsstörungen dar.
Einige Regionen haben sich schneller entwickelt, als bei der Dimensionierung ihrer ARA angenommen wurde, und die Anlagen sind nicht mehr in der Lage, das Wasser, welches sie erhalten, wirkungsvoll zu behandeln.
Einige kleinere oder mittlere ARA - weniger leistungsfähig als die grossen Anlagen - können keine ausreichende Abwasserreinigung mehr leisten und sind meistens teurer.
In diesen Fällen sind Anpassungen an der Anlage notwendig (Aktualisierung, Vergrösserung oder Anschluss an eine ARA mit grösserer Kapazität).
- Unzulänglichkeiten beim Abwasserleitungsnetz
Bei einem grossen Teil der Abwässer, die in bestimmte ARA gelangen, handelt es sich um stetig anfallendes, nicht verschmutztes Abwasser aus Drainagen, Brunnen, Reservoirüberläufen, Kühlkreisläufen und sogar Grundwasser, welches über undichte Kanalisationen einfliesst. Dieses nicht verschmutzte Abwasser beeinträchtigt die Funktionsweise der Kläranlagen erheblich.
Leicht verschmutztes Niederschlagswasser wird ebenfalls in die meisten ARA abgeleitet. Damit das Abwasserleitungsnetz bei starken Niederschlägen nicht verstopft wird, wurden Hochwasserentlastungen oder Regenüberlaufbecken errichtet, was oft eine negative Auswirkung auf die Gewässer, in welche sie ableiten, verursacht.
Die Gemeinden müssen sich bemühen und dieses Wasser aus ihrem Netz entfernen oder vor seiner Einleitung behandeln, gemäss den in ihren generellen Entwässerungsplänen (GEP) unterbreiteten Vorschlägen.
- Unzulänglichkeiten bei den industriellen Abwässer
Einige Industrien leiten Abwässer ab, welche ungenügend vorbehandelt wurden und aufgrund ihrer Zusammensetzung oder ihrer Menge nur teilweise in den ARA abgebaut werden können.
Eine regelmässige Überwachung der Quantität und der Qualität der durch die Industrie in die öffentlichen Kanalisationen eingeleiteten Abwässer muss durch den Inhaber der ARA realisiert werden (Industrieabwasser-Kataster), damit sicher gestellt wird, dass die erforderlichen Vorbehandlungsmassnahmen an der Quelle vorgenommen werden.