Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der seit den 1970er-Jahren als Fungizid in Pflanzenschutzmitteln zugelassen war. Er wurde hauptsächlich im Getreide-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau eingesetzt. Dank der Verbesserung der wissenschaftlichen Kenntnisse haben neue Entwicklungen die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) im April 2019 dazu bewogen, Chlorothalonil als «wahrscheinlich krebserregend» einzustufen. Auf dieser Grundlage hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Einsatz von Chlorothalonil im Dezember 2019 mit Wirkung auf den 1. Januar 2020 verboten.
Diesen Frühling hat der Verband der Kantonschemiker eine Untersuchungskampagne durchgeführt, die spezifisch auf die Chlorothalonil-Metaboliten abzielte. Die Ergebnisse von sämtlichen Trinkwasserressourcen des Kantons Freiburg, die vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) untersucht wurden, zeigen, dass hauptsächlich die Regionen Broye, See, Sense, Saane und der Süden der Glane von Chlorothalonil-Metaboliten betroffen sind (vgl. die detaillierten Ergebnisse in der Beilage). In diesen Regionen überschritt einer und/oder mehrere der neun getesteten Metaboliten den vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) festgelegten Vorsorgegrenzwert von 0,1 µg/l (TBDV; SR 817.022.11). Von den 381 untersuchten Proben erwiesen sich 221 (58 %) als konform mit den Anforderungen des Lebensmittelrechts und 160 (42 %) als nicht konform. Die Ergebnisse jeder Probe sind jedoch nicht repräsentativ für den Gehalt an Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser aus dem Wasserhahn der jeweiligen Gemeinde: Dieses kann aus einer Mischung aus verschiedenen Ressourcen stammen, die je nach Wasserverfügbarkeit aufgrund der Klimabedingungen variieren.
Wie in seiner Antwort auf die Anfrage 2020-CE-92 Péclard/Chardonnens «Chlorothalonil – Rolle des Staates» erwähnt, ist der Staatsrat der Ansicht, dass die Situation in Anbetracht der von dieser Verunreinigung betroffenen Fläche des Kantons und des gemessenen Gehalts im Grundwasser, das für die Trinkwasserversorgung bestimmt ist, beunruhigend ist. Die als Trinkwasserverteiler betroffenen Gemeinden wurden über die Untersuchungsergebnisse informiert. Gemäss den aktuellen Weisungen haben sie nun zwei Jahre Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen (Weisung 2019/1 des BLV). Diese Aufgabe können sie nur mit Unterstützung des Bundes erfüllen, der bis Ende Sommer einen nationalen Massnahmenplan und eine allfällige Revision der Weisungen vorlegen dürfte. Der Staat Freiburg unterstützt sie bei der Suche nach Lösungen und bei den von ihnen eingeleiteten Schritten.
Kurzfristig kann die Bevölkerung gemäss dem BLV Trinkwasser, in welchem die langfristig nicht erwünschten Abbauprodukte von Chlorothalonil nachgewiesen wurden, weiterhin zu sich nehmen. Die Überschreitung des Vorsorgegrenzwerts ist nicht signifikant für ein wissenschaftlich anerkanntes Gesundheitsrisiko. Das Vorsorgeprinzip lädt die Behörden ein, Schutzmassnahmen auch dann schon – vorsorglich – zu ergreifen, «wenn man einen Schaden zwar befürchtet, aber noch nicht sicher weiss, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit er eintritt (Definition des Vorsorgeprinzips der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich)». Dieser Grenzwert wird festgelegt, indem der tiefstmögliche technisch realistische und ökonomisch akzeptable Wert, unabhängig von gesundheitlichen Erwägungen, definiert wird.
Beobachtung und Schutz der unterirdischen Gewässer verstärken
80 % des im Kanton verbrauchten Trinkwassers stammt aus unterirdischen und 20 % aus oberirdischen Gewässern. Im Gegensatz zu Oberflächengewässern kann Grundwasser in der Regel ganz ohne oder mit einer einfachen Aufbereitung ins Trinkwasserversorgungsnetz eingespeist werden. Es ist jedoch sehr anfällig für chemische Verschmutzung, deren Ursprung oft diffus und schwer zu lokalisieren und daher schwer zu behandeln ist. In seinem Bericht auf das Postulat 2018-GC-140 Badoud/Bapst «Beobachtung der Trinkwasserressourcen im Kanton» und in seiner Antwort auf die Anfrage QA 2020-CE-92 Péclard/Chardonnens «Chlorothalonil – Rolle des Staates» präsentiert der Staatsrat die Massnahmen, die er umsetzen will, um eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung sicherzustellen und die wichtigen Ressourcen vor Verschmutzungen durch Pestizide zu schützen. Es handelt sich namentlich um folgende Massnahmen:
- verstärkter Schutz der zehn strategischen Grundwasserfassungen im Kantonsgebiet;
- ein Vorgehen über zwei Jahre, um die Genehmigung von Grundwasserschutzzonen zu priorisieren, zu stärken und zu beschleunigen und um die bedeutenden Landnutzungskonflikte bei mehreren Zonen zu lösen;
- eine Ausweitung der Projekte für den Ressourcenschutz (Art. 62a GSchG), die aktuell einzig die Senkung der Nitrate im Grundwasser zum Ziel haben, auf die Pestizidproblematik;
- die Umsetzung von neuen Projekten für den Schutz der Grundwasservorkommen gemäss Art. 62a GSchG (Bereiche Zu), die spezifisch auf die Bekämpfung von Pestiziden in der Landwirtschaft ausgerichtet sind;
- ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden in den Grundwasserschutzzonen (Art. 20 und 21 GSchG, Art. 47 GSchV);
- ein Inventar der wichtigen Grundwasser, die noch nicht von Pestiziden verunreinigt sind, und Sicherstellung ihres langfristigen Schutzes, gegebenenfalls durch die Anpassung der landwirtschaftlichen Praxis in ihren Einzugsgebieten;
- die Integration der Problematik des Chlorothalonils und der Pestizide im Allgemeinen in die kantonale (STWI) und kommunale (PTWI) Planung der Trinkwasserinfrastrukturen;
- die Anpassung der landwirtschaftlichen Praxis in Bezug auf den Pestizideinsatz im Kanton; Entwicklung und Förderung von alternativen Techniken für den Schutz der Kulturen;
- die Umsetzung der in der AP22+ vorgesehenen regionalen landwirtschaftlichen Strategien (RLS), die eine standortangepasste Landwirtschaft fördern. Insbesondere die Qualität des Wassers, das für die Trinkwasserversorgung vorgesehen ist (in der Broye läuft ein Pilotprojekt).
Die oben aufgeführten Massnahmen werden im Rahmen der Ausarbeitung des Aktionsplans Pflanzenschutz des Kantons Freiburg geprüft.
Aktionsplan Pflanzenschutz und interkantonales Pilotprojekt
Die Verantwortlichkeit des Staats besteht im Gewässerschutz. Auf der Grundlage der aktuellen Feststellung, dass im Grundwasser in grossem Umfang Pestizide vorhanden sind, prüft der Staatsrat die Umsetzung zusätzlicher Unterstützungsmassnahmen. Die ILFD und die RUBD werden im Herbst einen kantonalen Aktionsplan Pflanzenschutz vorlegen, der zum Ziel hat, die Verwendung von Pflanzenschutzprodukten nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch durch die Gemeinden und Privatpersonen, zu reduzieren.
Zudem entwickelt der Kanton Freiburg zusammen mit dem Kanton Waadt im Rahmen der Agrarpolitik 22+ ein Pilotprojekt zur regionalen landwirtschaftlichen Strategie in der Broye. Sein Ziel ist es, eine besser an die lokalen Begebenheiten angepasste Landwirtschaft zu entwickeln, unter anderem durch die Wahl des Saatguts und von resistenteren Sorten, um namentlich die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, aber auch zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen.
Verantwortung Aus der Verfassung, dem Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen, dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer und dem Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände geht klar hervor, dass der Bund damit beauftragt ist, die Anforderungen festzulegen, denen die ober- und unterirdischen Gewässer und das Trinkwasser entsprechen müssen, und die Verwendung jeglicher Pflanzenschutzmittel zu genehmigen und zu bewilligen. In diesem Rahmen verabschiedet er die Vorschriften zu den Substanzen, die möglicherweise im Wasser vorkommen können und die eine Gefahr darstellen, sowie zu den Pflanzenschutzmitteln, die verwendet werden können. Der Bund allein entscheidet also über die im Wasser zulässigen Substanzen und die geltenden Höchstkonzentrationen. Er entscheidet auch allein über die für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigten chemischen Wirkstoffe. Die Kantone und die Gemeinden sind nicht zuständig, in diesem Bereich Gesetze zu erlassen, und sind lediglich damit beauftragt, die Normen des Bundes umzusetzen. Aufgrund der den Kantonen und Gemeinden übertragenen Aufgaben, die nur Vollzugskompetenzen haben, können diese Einheiten nicht für Beeinträchtigungen der Wasserqualität aufgrund von Chlorothalonil verantwortlich gemacht werden. Im Bereich Trinkwasser sieht das Gesetz vom 6. Oktober 2011 über das Trinkwasser (TWG, SGF 821.32.1) vor: «Für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Trinkwasser sind die Gemeinden zuständig» und «Der Staat nimmt Aufsichts-, Kontroll-, Koordinations- und Sensibilisierungsaufgaben wahr» (Art. 3 TWG). Es wird präzisiert, dass «die Gemeinden […] dafür [sorgen], dass die Qualität des auf ihrem Gebiet verteilten Trinkwassers den Anforderungen der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel entspricht» (Art. 22 Abs.1 TWG). Daraus geht hervor, dass die Gemeinden Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität beheben und auch die Kosten dafür übernehmen müssen. |