Kostengutsprache für ausserkantonale Unterbringungen
Freiburger Pflegeheime die Personen aufnehmen, die nicht im Kanton Freiburg wohnhaft sind, müssen von deren Wohnkanton eine Gutsprache für die Übernahme der Pflegerestkosten einfordern.
Pflegeheime ausserhalb des Kantons Freiburg, die FreiburgerInnen aufnehmen, müssen vor Pflegeheimeintritt eine Gutsprache für die Übernahme der Pflegerestkosten einfordern. Dazu muss über das untenstehende Formular beim Sozialvorsorgeamt ein Gesuch eingereicht werden.
Planung der Langzeitpflege
Der Bericht über die Planung der Langzeitpflege definiert die Langzeitpflegeleistungen die – entsprechend dem bereits vorhandenen Angebot und der im Kanton zu erwartenden demografischen Entwicklung – angeboten werden müssten, um dem Bedarf der Bevölkerung des Kantons Freiburg zu entsprechen. Er gibt den kantonalen, regionalen und kommunalen Behörden die Möglichkeit, festzulegen, welche Infrastrukturen angeboten werden müssen, und die erforderlichen Ressourcen zu planen.
Kantonaler Durchschnitt der Investitionskosten
Betriebsbewilligung
Für die Schaffung, den Ausbau, den Umbau und den Betrieb einer Institution des Gesundheitswesens braucht es eine Bewilligung.
Weitere Informationen im Hinblick auf den Erhalt einer Bewilligung erhalten Sie beim Amt für Gesundheit.
Aufsicht und Qualität
Das Kantonsarztamt ist zuständig für die Qualitätskontrolle des Leistungsangebots in den Pflegeheimen.
Voranschlagsverfahren / Jahresrechnungen / andere Unterlagen
Diese Unterlagen sind ausschliesslich für die Pflegeheime bestimmt und passwortgeschützt.
- Budget 2024 : Richtlinien
- Budget 2024 Pflege und Betreuung : Detail der Gehältern und Ausgaben für die Berechnung des Pflege- und Betreuungspreises
- Berichtigung der Jahresrechnung 2022 : Richtlinien
- Entscheid über die Ausführungsbestimmungen aus dem Beschluss des Staatsrates vom 20. Dezember 2011 über die Finanzierung der Vorruhestandsleistungen in den staatlich subventionierten Sondereinrichtungen und Pflegeheimen
- Gesuch um Finanzierung des AHV-Vorschusses
Kontakt
Sozialvorsorgeamt
Sozialvorsorgeamt
Route des Cliniques 17
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1701 Freiburg
T +41 26 305 29 68
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