In Kürze
Die Freiburger Bevölkerung braucht ein starkes Kantonsspital mit einer klaren Positionierung zwischen den beiden Universitätsspitälern Bern und Lausanne, damit es eine schnelle, effektive, effiziente und hochwertige Versorgung gewährleisten kann.
Mit der Umsetzung seiner Strategie 2030 erlebt es derzeit den grössten Wandel in seiner Geschichte. Diese Strategie zielt darauf ab, eine erstklassige, patientennahe Versorgung zu garantieren. Sie basiert auf einem topmodern ausgestatteten Spitalzentrum, das in der Lage ist, schwere Fälle zu behandeln, sowie Gesundheitszentren in den Regionen.
Das Dekret sieht vor, dass der Staat dem HFR eine Bürgschaft in Höhe von 105 Millionen Franken zur Finanzierung der Investitionen 2024–2026 sowie ein zinsloses Darlehen in Höhe von 70 Millionen Franken zur Finanzierung der Projektstudien für den Bau eines neuen Spitalzentrums als Ersatz für das Gebäude am derzeitigen Standort in Freiburg gewährt.
Der Grosse Rat stimmte dem Dekret zu. Er sprach sich mit sehr grosser Mehrheit für die staatliche Unterstützung des HFR aus.
Der Staatsrat und der Grosse Rat empfehlen den Freiburger Bürgerinnen und Bürgern am 9. Juni 2024 ein Ja zur Finanzhilfe für das freiburger spital.
Die Kontinuität der Betreuungsqualität gewährleisten - Bürgschaft für notwendige Investitionen 2024–2026
Die Finanzen des HFR sind von denen des Staates getrennt. Seit dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 liegen die Kosten des HFR in der Regel über den Einnahmen aus den Tarifen. Der Liquiditätsmangel und die seit mehreren Jahren defizitären Rechnungen führten zu einer schwierigen Situation. Trotz eigener und vom Staat ergriffener Massnahmen ist das HFR nicht in der Lage, seine Investitionen 2024–2026 zu finanzieren. Die Bürgschaft des Staates stellt die notwendige Finanzierung sicher.
Der Staatsrat und der Grosse Rat schlagen deshalb vor, das Kantonsspital mit der Finanzierung der für den Betrieb notwendigen Investitionsausgaben für den Zeitraum 2024–2026 zu unterstützen. In diesem Sinne sieht das zur Abstimmung stehende Dekret eine Bürgschaft für die Investitionen 2024–2026 in Höhe von 105 Millionen Franken vor.
Das HFR muss kurzfristig Investitionen tätigen, allen voran für die Erneuerung von medizinisch-technischen Geräten und den Ersatz des Spitalinformationssystems (IT-Tool für das gute Patientenmanagement). Mit der finanziellen Unterstützung des Staates können darüber hinaus die Gesundheitszentren in Riaz, Tafers und Meyriez-Murten konsolidiert werden.
Die Zukunft voraussehen: Darlehen zur Finanzierung der Projektstudien für den Bau eines neuen Spitalzentrums
Die Überlegungen zur Notwendigkeit eines neuen Spitals laufen seit mehreren Jahren. Seit dem Bau des ersten HFR-Gebäudes am Standort Freiburg (1960–1970) haben sich die Anforderungen an ein modernes und effizientes Spital gewandelt. Hinzu kommt ein grösserer Bedarf, insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung und der Bevölkerungsalterung, der weiter zunehmen wird.
Eine vom HFR in Auftrag gegebene Studie kam zum Schluss, dass sich der Zustand der Spitalgebäude ohne entsprechende Massnahmen bis 2030 oder 2035 verschlechtern wird, womit wiederum das Risiko für Ausfälle ansteigen wird. Die Unterhalts- und Sanierungskosten für das bestehende Gebäude werden stark zunehmen. Um den Betrieb am derzeitigen Standort aufrechtzuerhalten, müssten grosse Summen investiert und Belästigungen durch umfangreiche Renovationen bei laufender Gebäudenutzung in Kauf genommen werden.
Diese Renovationen würden letztlich ein suboptimales Ergebnis erzielen, da der aktu-elle Standort bereits zu klein und veraltet ist und den Herausforderungen der nächsten Jahre nicht gerecht werden kann. Ausgehend von der Feststellung, dass der Bau eines neuen Spitalzentrums eine bessere Lösung darstellt als die Sanierung der bestehenden Gebäude, wurde das Bauprojekt für das neue Spital nach einer detaillierten Analyse in das kantonale Projekt Chamblioux-Bertigny integriert.
Der Staatsrat beabsichtigt, dem HFR ein zinsloses Darlehen in Höhe von 70 Millionen Franken zur Finanzierung der notwendigen Projektstudien zu gewähren. Dieser Betrag entspricht rund 10 % der Kosten des eigentlichen Bauprojekts. Der Grosse Rat teilt diese Absicht und stimmte dem Dekret mit einer sehr grossen Mehrheit zu (99 Ja Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen). Die Freiburger Bevölkerung wird am 9. Juni 2024 über diese Vorlage abstimmen.
Die parlamentarischen Debatten
Der Grosse Rat behandelte das Dekret am 7. Februar 2024 und nahm es mit einer sehr grossen Mehrheit von 99 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen an. Die Parlamentarierin-nen und Parlamentarier unterstrichen die Notwendigkeit eines starken Kantonsspitals für die bürgernahe und hochwertige Versorgung der Freiburger Bevölkerung. Gleichermassen stimmten sie der Form der finanziellen Unterstützung durch den Staat zu: eine Bürgschaft für die notwendigen Investitionen 2024–2026 und ein Darlehen für die Projektstudien des neuen Spitalbaus.
Unterstützungsform und Debatten
Die Fraktionen waren sich rasch einig über die Notwendigkeit einer zeitnahen finan-ziellen Unterstützung des HFR, jedoch gab es Debatten zur Form der Unterstützung.
Einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier schlugen eine umfassendere finanzielle Unterstützung für die notwendigen Investitionen 2024–2026 des HFR vor. So sollte der Staat die Finanzhilfe teilweise über einen A-fonds-perdu-Beitrag in Höhe von 39,35 Millionen Franken übernehmen. Bei diesem Vorschlag hätte die Bürgschaft 65,65 Millionen Franken betragen, im Gegensatz zu den ursprünglich vorgesehenen 105 Millionen Franken. Begründet wurde dieser Vorschlag allen voran mit bestimmten, im Finanzplan 2024–2026 vorgesehenen Investitionen, die in die öffentliche Gesundheitspolitik fallen und vom Staat getragen werden müssten.
Am Ende der Debatte sprachen sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit 55 zu 45 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die ursprüngliche Version des Staatsrats aus. Sie entschieden sich dafür, der Bevölkerung eine finanzielle Unterstützung in Form einer Bürgschaft von 105 Millionen Franken zur Abstimmung vorzulegen.
Die Modalitäten des Darlehens zur Finanzierung der Projektstudien für den neuen Spitalbau sahen im ursprünglichen Entwurf des Staatsrats ein verzinsliches Darlehen zu Lasten des HFR vor. Der Staatsrat schloss sich jedoch dem Vorschlag des Grossen Rats zur Gewährung eines zinslosen Darlehens an, so dass die Finanzen des Spitals nicht mit den Zinsen belastet werden.
Die Debatten über die Form der finanziellen Unterstützung hatten keine Auswirkungen auf die Schlussabstimmung und das Dekret wurde mit 99 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Häufig gestellte Fragen
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Seit dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 und dem Übergang vom Prinzip der Kostenerstattung zur leistungsbezogenen Finanzierung hat der finanzielle Druck auf die Spitäler zugenommen.
Angesichts der verschlechterten Finanzlage des Spitals haben das HFR und der Staat seit 2016 umfangreiche Massnahmen ergriffen mit dem Ziel, die Verluste zu begrenzen und die operative Effizienz zu verbessern. Die finanzielle Unterstützung des Staates soll langfristig die Finanzlage des HFR verbessern und der Freiburger Bevölkerung ein modernes Spital sichern, das den Entwicklungen im Gesundheitswesen gerecht wird.Kurzfristig sind notwendige Investitionen sowie Investitionen in die Planung des künftigen Spitalzentrums vorgesehen.
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Nein; es handelt sich um einen ersten Schritt zur Sanierung des HFR.
Die im Dekret vorgesehene Unterstützung ist aufgrund der HFR-Finanzlage notwendig, saniert jedoch nicht die Bilanz des Kantonsspitals.
Einen umfassenden Sanierungsplan gibt es am Zeithorizont 2026. Seit 2018 stellt der Staatsrat in der Staatsrechnung einen Betrag ein, der die Kosten für die Sanierung der HFR-Bilanz decken soll. Die Rückstellung beläuft sich auf 55 Millionen Franken. Verschiedene Verbesserungsmassnahmen zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts sind im Gange, die Sanierung wird für 2026 angestrebt.
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Die Bürgschaft ist im Wesentlichen eine Zahlungssicherheit. Im vorliegenden Fall verpflichtet sich der Staat, die Zahlung der vom HFR eingegangenen Verbindlichkeiten zu garantieren. Der Staat bürgt somit für die notwendigen Investitionen 2024–2026 des HFR in Höhe von 105 Millionen Franken.
Im Gegensatz zur Bürgschaft stellt der Staat beim Darlehen die Summe von 70 Milli-onen Franken direkt dem HFR zur Verfügung. Die Darlehenssumme entspricht nach aktueller Schätzung rund 10 % der Kosten des eigentlichen Bauprojekts. Eine staatliche Finanzhilfe für den Bau des neuen Spitalzentrums in Freiburg muss zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden.
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Der Staat möchte seiner Bevölkerung eine qualitativ hochwertige Versorgung im Kanton und in den Regionen bieten. Dazu muss er sein Spital unterstützen, so dass es den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiv ist.
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Die Renovation eines alten Spitalgebäudes aus den 1970er-Jahren ist eine vermeintlich gute Idee. Sie würde hohe Kosten verursachen und die Patientinnen und Pati-enten sowie das Personal über Jahre hinweg belasten. Letztlich wäre das Ergebnis zu wenig praxisorientiert und würde keine moderne und qualitativ hochwertige Medizin gewährleisten.
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Das HFR ist ein wichtiger Pfeiler des kantonalen Gesundheitssystems. Die Stärkung des Kantonsspitals trägt dazu bei, eine hochwertige, wirksame, effiziente und moderne Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen, und ermöglicht die Konsolidierung der geplanten Gesundheitszentren in den Regionen (Riaz, Tafers und Meyriez-Murten).
Andere kantonale Vorlagen der Abstimmungen vom 9. Juni 2024
Anlässlich der Abstimmungen vom 9. Juni 2024 ist die Bevölkerung auch aufgerufen, über die Initiative "Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» und den Gegenvorschlag des Staatsrats und des Grossen Rates abzustimmen.
Informationen über die Initiative Notfälle H24 und den Gegenvorschlag des Staatsrats und des Grossen Rates