Dokumente
Eidgenössische Gesetzesgrundlagen
- Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG)
- Verordnung vom 5. Juni 2015 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV)
- Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV)
- Verordnung vom 18. Mai 2005 über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP)
- Verordnung vom 12. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV)
- Verordnung des WBF vom 16. November 2007 über das Inverkehrbringen von Düngern (Düngerbuch-Verordnung WBF, DüBV)
- Verordnung vom 10. Januar 2001 über das Inverkehrbringen von Düngern (Dünger-Verordnung, DüV)
Kantonale Gesetzgesgrundlage
Externe Links
- KVU - Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe", Version 2018
- cheminfo - Genau geschaut, gut geschützt
- BAG - Chemikalien und Gesundheit
- BAFU - Chemikalien und Umwelt
- BLW - Chemikalien und Landwirtschaft
- SECO - Chemikalien und Arbeit
- BAG - Chemikalien von A - Z
- Tox Info Suisse
- chemsuisse - Kantonale Fachstellen für Chemikalien
- chemsuisse - Merkblätter
- chemsuisse - Informationen bezüglich des Schweizer Chemikalienrechts
- Gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien
- IGS - Informationssystem für gefährliche Stoffe
- Chemikalienrecht und Wegleitungen
- EU-Export: REACH Helpdesk und CLP Helpdesk
- BAG - Wohngifte
- BAG - Asbest
- Forum Asbest Schweiz
FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Ich vermute eine Vergiftung. Was tun?
Tox Info Suisse gibt rund um die Uhr unentgeltlich ärztliche Auskunft bei Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdacht. Bei nicht dringlichen Fällen beantwortet das Zentrum während den Bürozeiten Ihre Fragen.
24-Stunden_Notfallnummer: 145
Bei Unfällen immer Etikette oder Produkt bereithalten um den Hilfeleistenden bestmöglich informieren zu können.
Während den Bürozeiten - nicht dringliche Fragen: 044 251 66 66
Kontakt und Informationen via Internet: www.toxinfo.ch. Zusätzlich finden Sie auf der Internetseite von cheminfo.ch eine Seite mit Massnahmen bei einem Unfall mit einem chemischen Produkt. - Ich vermute, dass mein Privathaus Asbest enthält. An wen muss ich mich wenden?
Sie finden diesbezüglich nützliche Informationen auf dem Forum Asbest Schweiz, der Informationsplattform Asbest des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), der Infoseite Asbest des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), der Suva sowie anderer Organe. - Ich besitze Reste von Malerfarben und andere Sonderabfälle/Chemikalien. Wie kann ich mich deren entledigen?
Sonderabfälle können bei der Apotheke (Medikamente) abgegeben werden oder direkt beid er Mülldeponie Ihrer Stadt/Ihres Dorfes (Pflanzenschutzmittel, Haushaltsprodukte oder Chemikalien). Weiter Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Umweltamtes des Kantons Freiburg.