Im Fokus der Kampagne standen Produkte mit für Lebensmittel verbotenen Stoffen wie Melatonin, Rotschimmelreis oder verbotenen pflanzlichen Zutaten wie Johanniskraut, Juckbohne, Neem oder Traubensilberkerze. Weiter wurden Produkte, bei denen die Ge-sundheitsrisiken noch nicht ausreichend bewertet sind und daher eine Bewilligung brauchen, wie Cannabidiol (CBD), Tongkat Ali oder einjährigem Beifuss erhoben. Diese Zutaten haben eine potenziell pharmakologische oder gar toxische Wirkung, was den Anforderungen an ein Lebensmittel widerspricht.
Im Frühling 2024 führte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine risikobasierte Internetsuche nach Lebensmitteln in Schweizer Onlineshops und aus dem Fürstentum Liechtenstein durch. Auf Basis dieser Vorevaluation prüften die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden insgesamt 127 Produkte aus 72 Betrieben. Für 113 Produkte (89 %) mussten aufgrund der nicht sicheren, teils gesundheitsgefährdenden Zutaten, Abgabeverbote ausgesprochen werden. Die überaus hohe Beanstandungsquote ist nicht repräsentativ, da nur Produkte, die durch ihre Aufmachung als verdächtig erschienen genauer untersucht wurden. Trotz dieser Einschränkung ist die hohe Beanstandungsquote Besorgnis erregend.
Parallel zum Verkaufsverbot aufgrund von Inhaltsstoffen, deren Sicherheit nicht garantiert werden konnte, in 48 dieser Fälle war auch eine Rücknahme wegen möglicher Gesundheitsgefährdung erforderlich Da bei Onlineshops alle Kunden meist direkt kontaktiert werden können, wurden nur drei öffentliche Rückrufe angeordnet. Zusätzlich erfolgten drei Meldungen über ausländische Produkte im europäischen Schnellwarnsystem RASFF. Im Rahmen der Kampagne wurde auch festgestellt, dass 13 Betriebe (18 %) ihre Tätigkeit nicht wie vorgeschrieben bei der Lebensmittelkontrolle gemeldet hatten.
Die Kampagne zeigt, dass die Produktesicherheit beim Einkauf von NEM nicht immer in ausreichendem Masse gegeben ist. Die Lebensmittelkontrollbehörden raten Konsumenten und Konsumentinnen vor allem beim Online-Einkauf grundsätzlich zur Vorsicht. Dies gilt im Besonderen für NEM, welche oftmals als natürliche und vermeintlich sichere Alternative zu Medikamenten angeboten werden. In erster Linie sind nun die Inverkehrbringer gefordert, eine Verbesserung der Situation herbeizuführen und die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Den Betrieben wurden Massnahmen angeordnet, damit sie nur konforme Produkte auf dem Markt bringen. Weitere Kontrollen durch die Vollzugsbehörden, um die Wirksamkeit dieser Massnahmen zu überwachen, sind angezeigt.
Weitere Auskünfte:
- Deutschschweiz (deutsch): Dr. Martin Brunner, Kantonschemiker, Zürich, T 043 244 71 00
- Westschweiz (französisch): Dr. Patrick Edder, Chimiste Cantonal, Geneve, T 022 546 56 00
- Tessin (italienisch): Dr. Nicola Forrer, Chimico Cantonale, Bellinzona T 091 814 61 14
Erreichbarkeit: Freitag, 04.04.2025, 10:00 – 12:00