Wer kann ein Gesuch einreichen?
Kinder oder Jugendliche oder Eltern von:
- Kind oder Jugendliche/r erlitt einen Unfall oder hat ein schweres Gesundheitsproblem, das eine Invalidität oder dauernde Hilflosigkeit verursacht
- Kind oder Jugendliche/r ist unter 25 Jahre alt und noch in Ausbildung
- Kind oder Jugendliche/r wohnt bei den Eltern
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Beitrag; jedes Gesuch wird einzeln geprüft.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Beiträge werden subsidiär entrichtet (ergänzend zu den Leistungen der Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Invalidenversicherung u. Ä.) und betragen höchstens 25 000 Franken pro Fall.
Können übernommen werden:
- Hilfsmittel
- Ausbildungshilfen
- Ausrüstung, bauliche Veränderungen
- Transportkosten
die die Folgen einer Behinderung oder Einschränkung lindern sollen. Sie ermöglichen eine bessere soziale Integration indem sie die Mobilität und Kommunikation fördern.
ES WERDEN KEINE BEHANDLUNGSKOSTEN ODER ERWERBSAUSFALLSENTSCHÄDIGUNGEN ÜBERNOMMEN.
Wie vorgehen?
Um eine Gesuch zur Rückerstattung von Kosten einzureichen, genügt es das Formular SUV-Fond -Gesuch um einen finanziellen Beitrag für Hilfsmittel auszufüllen und mit den Beilagen an das Amt für Gesundheit zu schicken:
Amt für Gesundheit
Fonds ASA / SUV-Fond
Route des cliniques 17
1700 Freiburg
Falls Sie Fragen haben kontaktieren Sie bitte das Amt für Gesundheit:
ssp@fr.ch oder 026 305 29 13
Was ist mit der Schülerunfallversicherung?
Die Schülerunfallversicherung wurde am 1. September 2006 abgeschafft. Behandlungskosten sind, gemäss den früher geltenden Regeln, bis höchstens 5 Jahre nach dem Ende der Schulzeit garantiert. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Schülerunfallversicherung.