Die Initiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» schlägt eine Änderung der Kantonsverfassung vor, damit Spitalnotaufnahmen im Süden und im deutschsprachigen Teil des Kantons eingerichtet werden können. Der Staatsrat und der Grosse Rat halten die Initiative für nicht umsetzbar und stellen ihr deshalb einen Gegenvorschlag gegenüber. Dieser Gegenvorschlag wurde von einer parlamentarischen Kommission mit Mitgliedern aus verschiedenen Regionen und Fraktionen in Zusammenarbeit mit Gesundheitsfachpersonen ausgearbeitet und vom Grossen Rat unter Einstimmigkeit der abgegebenen Stimmen angenommen.
Die Berufsverbände aus dem Gesundheitsbereich unterstützen den Gegenvorschlag. Er sieht verschiedene Massnahmen vor, welche die Partnerinnen und Partner des Gesundheitswesens miteinbeziehen und auf einen verbesserten Zugang für Patientinnen und Patienten zur Versorgung bei lebensbedrohlichen und nicht lebensbedrohlichen Notfällen im gesamten Kantonsgebiet abzielen.
Der Gegenvorschlag umfasst eine Stärkung der «Community Health» mit einem Netz von Gesundheitszentren, Permanences und «Maisons de garde», verteilt über den gesamten Kanton. Eine einheitliche Gesundheitsnummer und mobile Pflegeteams für die Behandlung nicht lebensbedrohlicher Notfälle ergänzen das Netzwerk. In den Randregionen sollen zudem erfahrene Rettungssanitäterinnen und -sanitäter in leichten Notfallfahrzeugen stationiert werden, um eine rasche Versorgung zu gewährleisten. Gleichzeitig sorgt eine Anpassung des Abrechnungsmodells für Ambulanzeinsätze für Kostengerechtigkeit zwischen den Patientinnen und Patienten in den Randregionen und solchen in der Stadt; die Kosten gehen zu Lasten des Kantons.
Gemäss Dr. Ribordy, Klinikchefarzt Notaufnahme HFR und anerkannter Experte auf diesem Gebiet, erfordern Spitalnotaufnahmen eine umfassende technische Ausrüstung (Intensivstation, Operationssaal, Labor, Radiologie) sowie Abteilungen für Innere Medizin und Chirurgie, die rund um die Uhr mit Fachpersonen besetzt sind – Personal, das heute nur schwer zu finden ist.
Der Staatsrat ist der Ansicht, dass die Initiative weder realistisch noch umsetzbar ist; er empfiehlt deshalb bei der Abstimmung ein JA zum Gegenvorschlag.
Weichen stellen für die Zukunft
Das HFR liegt den Freiburgerinnen und Freiburgern am Herzen und spielt in verschiedenen Bereichen der Gesundheitspolitik des Kantons – beispielsweise in der Ausbildung – eine tragende Rolle. Der Staatsrat und eine klare Mehrheit des Grossen Rats haben sich für eine finanzielle Unterstützung in zwei Teilen ausgesprochen, damit das HFR die Versorgungsqualität weiterhin gewährleisten und sich für die Zukunft rüsten kann.
Das Dekret betrifft einerseits eine Bürgschaft in Höhe von 105 Millionen Franken für die Investitionen 2024–2026, andererseits ein zinsloses Darlehen in Höhe von 70 Millionen Franken zur Finanzierung der Planungskosten für den Bau eines neuen Spitalgebäudes.
Der Staatsrat empfiehlt ein JA zum Dekret als ersten Schritt zur Sanierung der HFR-Bilanz.
Broschüre und Erklärvideos
Im Hinblick auf die Abstimmungen vom 9. Juni 2024 steht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Meinungsbildung wie üblich eine Broschüre mit Erläuterungen der Abstimmungsvorlagen zur Verfügung. Ergänzt wird diese Broschüre durch zwei Erklärvideos. Beide Instrumente sind ab sofort auf der Website des Staats Freiburg abrufbar.