Gesetzliche Grundlage
· Definition: Art. 594 OR
· Firma: Sofern nicht sämtliche Gesellschafter namentlich aufgeführt werden, muss der Familienname wenigstens eines der Gesellschafter mit einem andeutenden Zusatz des Gesellschaftsverhältnises (z.B. «&CO.» oder «und Partner») enthalten sein. Für weitere Details: Weisung des EHRA für Firmen und Namen.
· Spezielle Bestimmungen: Art. 40 bis 42 HRegV
und: Art. 16 HRegV (Inhalt, Form und Sprache der Anmeldung), Art. 17 HRegV (Anmeldende Personen), Art. 18 HRegV (Unterschrift)
Erste Eintragung
Vorgehensweise:
· Mit der Firmentätigkeit begonnen haben.
· Die Gesellschaft muss Räumlichkeiten im Kanton besitzen.
· Formular (siehe Downloads) ausfüllen, datieren und unterschrieben an uns zurückschicken. Die Unterschrift jedes Gesellschafters muss durch einen Notar oder beim Bezirksgericht beglaubigt werden.
· ODER sich persönlich bei unserem Schalter mit dem ausgefüllten Formular und einem gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID) melden.
Änderung
Vorgehensweise:
· Verfassen und Senden eines von jedem Gesellschafter unterschriebenen und datierten Briefes, in denen der Begriff «Anmeldung der Änderung» übernommen wird.
· Oder sich mit einem gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID) bei unserem Schalter vorweisen.
Vorlagen:
Wohnsitzwechsel (in der gleichen Gemeinde)
Antrag mit Angabe von: «Neuer Wohnsitz : Strasse..., Hausnummer..., Postleitzahl..., Name der Gemeinde...».
Wohnsitzwechsel (in eine andere Gemeinde)
Antrag mit Angabe von: «Sitz übertragen nach..., Neuer Wohnsitz: Strasse..., Hausnummer..., Postleitzahl..., Name der Gemeinde...».
> Der Name des neuen Sitzes muss mit einer politischen Gemeinde übereinstimmen.
Wechsel eines Gesellschafters
Antrag von allen Gesellschaftern unterschrieben, einschliesslich des alten und des neuen Gesellschafters, mit Angabe von: «X ist nicht mehr Gesellschafter. Neuer Gesellschafter ist Y, von ..., in ...., mit xxxUnterschrift (Unterschriftsberechtigung angeben)».
> Eine erneute Beglaubigung der Unterschrift des neuen Gesellschafters ist nicht erforderlich, wenn die Unterschrift schon früher in beglaubigter Form für die gleiche Rechtseinheit (Gesellschaft) eingereicht wurde.
> Der Wechsel eines Gesellschafters kann eine Änderung der Firma bewirken.
Änderung der Kommanditsumme
Antrag mit Angabe von: «Die Kommanditsumme des X wird von CHF... auf CHF...erhöht/herabgesetzt».
Allfällige Bevollmächtigte
Bitte Zutreffendes auf dem Formular ankreuzen bzw. auf dem Antrag angeben («Einzelunterschrift/Kollektivunterschrift zu 2 oder zu 3/ Prokura wurde XY, von [Heimatort], in ... [Wohnort], verliehen.»).
> Auch vom neuen Vertreter zu unterzeichnen.
> Eine erneute Beglaubigung der Unterschrift des neuen Vertreters ist nicht erforderlich, wenn die Unterschrift schon früher in beglaubigter Form für die gleiche Rechtseinheit (Gesellschaft) eingereicht wurde (siehe Rubrik FAQ).
Löschung einer Unterschrift oder einer Prokura
Antrag mit Angabe von: «Die Unterschrift/Prokura des XY, von ...., in ..., ist aufgehoben».
Änderung der persönlichen Angaben (Wohnsitz, Familienname, Heimatort, etc.)
Antrag mit Angabe der eingetretenen Änderungen.
> Kann nur von der betroffenen Person unterzeichnet werden.
Auflösung
Antrag mit Angabe der Firma und dem Vermerk «in Auflösung», dem Eintrag das die Gesellschaft tatsächlich aufgelöst worden ist, die Namen der Liquidatoren und ihrem resp. Unterzeichnungsmodus (Name, Vorname, Heimatort und Wohnsitz falls es sich um Dritte handelt, deren Unterschriften noch beglaubigt werden muss).
> Simultane Auflösung der Gesellschaft und Löschung des HR-Eintrages ist in Zukunft nicht mehr möglich (vgl. Art. 619 OR).
Löschung
Bedingungen
· Verfassen und Zustellen eines, von allen Gesellschaftern/Liquidatoren unterschriebenen und datierten Briefes, welcher den Begriff «Löschungsantrag» und die Angabe: «Die Gesellschaft ist in Folge der Beendung aller Geschäftsaktivitäten gelöscht» beinhaltet.
· Oder sich mit einem gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID) bei unserem Schalter vorweisen.
Zahlung der Gebühren für die Löschung einer Kommanditgesellschaft:
Für die Löschung einer Kommanditgesellschaft im Handelsregisteramt werden Gebühren erhoben. Diese müssen vor der Eintragung der Löschung per Rechnung beglichen werden.