Das ARE bemängelte bei beiden Projekten, dass sich die betroffenen Grundstücke auf Fruchtfolgeflächen (FFF) befinden würden und dass somit der Anteil im Kanton an gutem Kulturland verringert werde. Die RUBD konnte jedoch nachweisen, dass vorgängig im Kanton 52 000 m2 FFF ausgezont worden waren, um die Einzonung in Vuadens zu kompensieren. Der Staat Freiburg ist zudem überzeugt, dass die Landwirtschaftsflächen im Kanton Freiburg ausreichen würden, um dem Kanton im Falle einer Krise der Nahrungsmittelversorgung zu erlauben, seinen Teil zur Ernährung der Schweizer Bevölkerung beizutragen. Mit Blick auf eine Neubestimmung der Kriterien für die Berechnung der FFF auf Freiburger Boden gab es denn auch bereits einen ersten Austausch zwischen Staatsrat und ARE. Weitere Gespräche werden folgen.
Die in Kerzers als Arbeitszone vorgesehene Fläche von 190 000 m2 entspricht aus Sicht der RUBD vollständig den Bemessungskriterien des kantonalen Richtplans; sie ist ausserdem im regionalen Richtplan eingetragen. Die Gemeindebehörden haben vorbildliche Arbeit im Sinne einer aktiven Bodenpolitik geleistet. Sie haben dafür gesorgt, dass sie über die neuen Zonen verfügen können. Und mit den Detailbebauungsplänen wird die verdichtete Nutzung des Bodens sichergestellt. Die definitive Genehmigung des OP von Kerzers ist noch von allfälligen Beschwerden der Einsprecher anhängig.
Beide Projekte waren vom Bund implizit anerkannt worden: Das Projekt für die Arbeitszone in Kerzers war über die Neue Regionalpolitik (NRP) finanziert worden. Und der für das Projekt Bumotec vorgesehene Sektor ist im Agglomerationsprogramm von Bulle (Mobul) aufgeführt - in einer Planung, die der Bund 2009 genehmigte und finanziell unterstützte.
Das Projekt von Vuadens war unabdingbar für die Entwicklung des Unternehmens Bumotec, eines im Greyerzbezirk gegründeten Unternehmens, das gegenwärtig rund 150 Mitarbeitende zählt und 18 Millionen Franken in sein neues Projekt investieren sowie knapp 100 neue Arbeitsplätze schaffen will. Dank der geplanten Einzonung in Kerzers werden mehrere bedeutende Industrieunternehmen, die in der bereits bestehenden Zone angesiedelt sind, eine Lösung für ihre nötige Vergrösserung finden.
Die RUBD musste deshalb in Zusammenarbeit mit der VWD intensive Diskussionen führen, um die Beschwerden abzuwenden. Der Kanton Freiburg und das ARE werden nun die Gespräche fortführen, um den auf den Kanton Freiburg anfallenden FFF-Anteil einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Mit dem Inkrafttreten am 1. Mai 2014 des teilrevidierten RPG und des Bauzonenmoratoriums gelten künftig noch strengere Kriterien für die Einzonung von Wohn- und Arbeitszonen. Der Spielraum der kantonalen Behörden ist noch kleiner geworden.
Keine Beschwerde des ARE gegen die geplanten Arbeitszonen in Vuadens und Kerzers
03 Juni 2014 - 10H15
In Zusammenarbeit mit der Volkswirtschaftsdirektion (VWD) konnte die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) die Beschwerden des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) gegen die neue Arbeitszone in Vuadens und diejenige in Kerzers abwenden. Um dies zu erreichen und das ARE von den Qualität der beiden Projekte zu überzeugen, waren in den letzten Wochen intensive Gespräche mit dem Bundesamt nötig. Die Beschwerden hätten einen brutalen Stopp der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons Freiburg bedeutet. Die Schaffung der Arbeitszone in Kerzers ist unerlässlich für die Entwicklung mehrerer Industrieunternehmen, die bereits in der Region angesiedelt sind. Mit der Einzonungen in Vuadens andererseits kann das Unternehmen Bumotec 18 Millionen Franken investieren und so rund 250 Arbeitsplätze in der Region garantieren.
Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 03.06.2014 - 10h15