In den vergangenen Wochen wurden bei der Kantonspolizei Freiburg mehr als zehn Strafanträge für Betrügereien über die sozialen Medien eingereicht. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt nur Facebook davon betroffen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Täter auch über andere soziale Medien aktiv werden. Der Schaden kann mehrere Zehn- und Hundertfranken betragen.
Bei diesen Betrugsfällen wird folgendermassen vorgegangen: der Täter kopiert ein Facebook-Profil und verschickt eine erneute Freundschaftsanfrage an Bekannte des ursprünglichen Inhabers, unter dem Vorwand den Zugang zu seinem Konto verloren zu haben. In einem zweiten Schritt wird das Opfer nach der Handynummer und einem SMS-Code gefragt, der angeblich für die Teilnahme an einem Wettbewerb oder einer Umfrage zugestellt wird. Mit Hilfe dieser Angaben kauft der Täter bei einem Online-Shop ein und der Betrag wird dem Opfer direkt auf der Handyrechnung belastet.
Heutzutage kann mit gewissen Applikationen von Online-Shops, wie beispielsweise „BOKU" oder „HOLYO", der Betrag direkt auf der Telefonrechnung des Opfers belastet werden. Für diese Funktion wird immer die Bestätigung über einen SMS-Code verlangt. Kreditguthaben für Videospiele oder Online-Wetten, Musik sowie Videoclips sind die bevorzugten Dienstleistungen dieser Betrüger.
PRÄVENTIONSRATSCHLÄGE
- Vor der Annahme eines Freundes auf Facebook sich vergewissern, ob es sich um die richtige Person handelt, besonders wenn es sich um eine neue Anfrage eines bereits vorhandenen Freundes handelt;
- Die Telefonnummer nie über die sozialen Medien bekanntgeben;
- Vermeiden persönliche Daten auf Facebook publik zu machen.