Da in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen kein Finanzreferendumsbegehren angekündigt wurde, promulgiert der Staatsrat das Dekret vom 19. November 2015 über einen Verpflichtungskredit für Lärmsanierungen bei Kantonsstrassen in den Jahren 2016-2018 (Inkrafttreten: sofort).
Da in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen kein Gesetzesreferendumsbegehren angekündigt wurde, promulgiert er:
- das Gesetz vom 18. November 2015 über den Steuerfuss der direkten Kantonssteuern für die Steuerperiode 2016 (Inkrafttreten: 1. Januar 2016);
- das Gesetz vom 19. November 2015 zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinden (elektronische Abstimmung im Generalrat) (Inkrafttreten: 1. Juli 2016);
- das Gesetz vom 17. November 2015 zur Änderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Inkrafttreten: 1. Januar 2016).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- einen Dekretsentwurf über die kompensierten Nachtragskredite zum Voranschlag des Staates Freiburg für das Jahr 2015;
- die Antwort auf die Motion Romain Collaud / Nadine Gobet - Einheitlicher Sozialabzug pro Kind für alle Steuerzahlenden;
- die Antwort auf die Anfrage Nicolas Kolly - Praxis bei der Eintreibung ausstehender Rechnungsbeträge durch den Staat Freiburg;
- die Antwort auf den Auftrag Michel Losey / Madeleine Hayoz / Susanne Aebischer / Pierre Décrind / Patrice Longchamp / Albert Lambelet / Pierre-André Grandgirard / Anne Meyer Loetscher / Nicolas Lauper / Pierre-André Page - Konzept Biber Freiburg: Einführung neuer Massnahmen, welche die gegenwärtige Situation berücksichtigen;
- einen Dekretsentwurf über die Einbürgerungen;
- die Antwort auf die Anfrage Nicolas Kolly / Claude Brodard - Umbau der Ziegelei von Le Mouret in ein Pflegeheim;
- die Antwort auf die Anfrage Romain Collaud - Prävention im Bereich der Verkehrssicherheit.
Er ermächtigt die Finanzdirektion, einen Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Staatsräte, der Oberamtmänner und der Kantonsrichter sowie des Justizgesetzes (Sitzungsgelder) in die Vernehmlassung zu geben.
Er regelt:
- die Zulassung ausländischer Kandidatinnen und Kandidaten zum Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 2016/17;
- den Auftrag, die Organisation und die Finanzierung der Sanitätsnotruf-Zentrale 144.
Er beschränkt die Zahl der Studienplätze für den Bachelorstudiengang in Sport- und Bewegungswissenschaften an der Universität Freiburg für das Studienjahr 2016/17.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.
Er ernennt neue Mitglieder:
- der beratenden Kommission für nachhaltige Entwicklung;
- der Kommission für Schulbauten;
- des Verwaltungsrats des Fonds für Innovationsförderung;
- der Kommission der Pädagogischen Hochschule Freiburg;
- der Kommission gegen Gewalt in Paarbeziehungen;
- der Koordinationskommission für interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ);
- der Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte;
- der Kommission für die Beherbergung Asylsuchender in ausserordentlichen Situationen;
- des Gesundheitsrats;
- der kantonalen Kommission für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe;
- der kantonalen Schiesskommission des Saanebezirks;
- der kantonalen Schiesskommission des Sensebezirks;
- der kantonalen Schiesskommission des Greyerz- und des Vivisbachbezirks;
- der kantonalen Schiesskommission des Broyebezirks;
- der kantonalen Schiesskommission des Seebezirks;
- des kantonalen Rats für Prävention und Sicherheit;
- des Verwaltungsrats der Kantonalen Gebäudeversicherung.
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL) kann auf der Seite www.fr.ch/kommissionen eingesehen werden.