Der Staatsrat nimmt Kenntnis von der Promulgierung des Ausführungsgesetzes vom 24. Juni 2020 zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen (Inkrafttreten: 1. Juli 2020, mit Ausnahme von Artikel 6a EGZGB und der Änderungen der Artikel 7 Abs. 5 und 60 Abs. 2 SMVG, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten).
Er nimmt Kenntnis von der Promulgierung der folgenden Erlasse und setzt deren Inkrafttreten fest:
- Gesetz vom 25. Juni 2020 zur Änderung der Gesetzgebung im Bereich der Gemeindezusammenschlüsse (1. Juli 2020);
- Gesetz vom 25. Juni 2020 zur Änderung des Gesetzes über die Fischerei (Unterstützung der Berufsfischerei) (1. Januar 2020).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates
- die Antwort auf die Motion Schumacher Jean-Daniel/Gamba Marc-Antoine - Standesinitiative – Für eine klare Darstellung der Menge des schnellen Zuckers in Lebensmitteln;
- einen Dekretsentwurf über einen zusätzlichen Verpflichtungskredit für die Sanierung und den Ausbau des Kollegiums Heilig Kreuz in Freiburg.
Er ermächtigt die Direktion für Gesundheit und Soziales, einen Gesetzesentwurf über die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IHBUBG) in die Vernehmlassung zu geben.
Er überträgt der Gemeinde Delley-Portalban die Zuständigkeit für die Verhängung von Ordnungsbussen.
Er verabschiedet die Verordnung über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen und den Tarif der finanziellen Beteiligung von Personen, die zu einem Gewaltpräventionsprogramm verpflichtet werden.
Er ändert die Verordnung über kantonale Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.