Eheprobleme, Trennung, Scheidung
Bei Eheproblemen benötigen die Partner unter Umständen Unterstützung von Fachleuten oder spezialisierten Institutionen. Sie können sich einzeln oder gemeinsam an eine solche Stelle wenden.
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Für Auskünfte zu rechtlichen Fragen bei Eheproblemen wendet man sich am besten an einen Rechtsberatungsdienst oder an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt. Liegt ein Fall von häuslicher Gewalt und/oder eine Migrationssituation vor, empfiehlt es sich, Fachleute beizuziehen, die auf diese Bereiche spezialisiert sind.
Wenn das Zusammenleben unerträglich geworden ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Die tatsächliche Trennung: Die Ehegatten lösen ihre Lebensgemeinschaft auf, ohne an das Gericht zu gelangen und ohne beim Gericht Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft zu beantragen.
- Die gerichtliche Trennung: Die Ehegatten lösen ihren gemeinsamen Haushalt aufgrund eines Gerichtsurteils auf. Das Gerichtsverfahren und die Bedingungen sind ähnlich wie bei einer Scheidung.
- Die Scheidung: Die eheliche Gemeinschaft wird aufgrund eines Gerichtsurteils aufgelöst. Die Scheidung kann jederzeit von den Ehegatten gemeinsam, oder auch nur von einem der beiden beantragt werden, sofern eine zweijährige Trennung vorausgegangen ist. In schwerwiegenden Fällen (z.B. Gewalt in der Ehe) kann die Scheidung vor Ablauf einer zweijährigen Trennung beantragt werden, selbst wenn sich der andere Ehepartner dagegenstellt.
- Praktische Fragen
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Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen
KontaktinformationHerausgegeben von Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen
Letzte Änderung: 19.03.2024