Die Unterschriftenbogen wurden in der gesetzlichen Frist, die heute, 31. Januar 2019, abläuft (Art. 130 des Gesetzes vom 6. April 2001 über die Ausübung der politischen Rechte (PRG)), eingereicht.
Die Zahl der gültigen Unterschriften und die Feststellung über das Zustandekommen des Referendumsbegehrens werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Staatsrat hat beschlossen, dass, falls das Referendumsbegehren zustande kommt, die Abstimmung über dieses Gesetz am 30. Juni 2019 stattfindet.
Einreichung des Referendumsbegehrens gegen das Gesetz vom 9. Oktober 2018 über die Ausübung des Handels (Öffnungszeiten der Geschäfte am Samstag)
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Die Staatskanzlei nahm heute Nachmittag vom Freiburgischen Gewerkschaftsbund (FGB) Listen mit 9030 Unterschriften zur Unterstützung des Referendumsbegehrens entgegen, mit dem verlangt wird, dass das Gesetz vom 9. Oktober 2018 zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Handels (Öffnungszeiten der Geschäfte am Samstag) dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.
Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 08.07.2020