Grundsatz und Bewilligung
Aktivitäten in einem Spiellokal
Patentsystem
Persönliche Anforderungen Das Patent wird einer Person erteilt:
Räumlichkeiten Jedes Spiellokal muss den in der Spezialgesetzgebung auf dem Gebiet der Bau- und Feuerpolizei sowie der Gesundheit vorgesehenen Anforderungen für Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene genügen. Die Bestimmungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und der Zugänglichkeit für Personen mit verminderter Mobilität bleiben vorbehalten.
Öffnungszeiten Spiellokale dürfen täglich von 10 Uhr bis Mitternacht geöffnet sein.
Schutz von Minderjährigen Personen, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, haben keinen Zutritt zu Spiellokalen.
Gebühren Erteilung eines Patents: 500–800 Franken Übernahme oder Erneuerung: 300 Franken Verweigerung oder Entzug: 100–300 Franken |
Formulare
Sie können das Ihrem Gesuch enstprechende Formular hier herunterladen.
Dokumente
- Neues Patent für Spielsalon (PDF, 53.92k)
- Übernahme Patent für Spielsalon (PDF, 56.53k)
- Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (PDF, 202.37k)
- BundesVerordnung vom 7. November 2018 über Geldspiele (PDF, 213.19k)
- Geldspiele vom 17. September 2020 (PDF, 774.21k)
- Geldspielverordnung vom 14. Dezember 2020 (PDF, 364.75k)