Bewilligungsverfahren
Bewilligung
Die Durchführung von Geschicklichkeitsgrossspielen ist auf dem Gebiet des Kantons erlaubt. Die Bewilligung wird von der interkantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde (GESPA) erteilt.
Besteuerung
Grundsatz
- Eine Betriebsabgabe für Geschicklichkeitsgrossspiele von 100 Franken pro Jahr und Apparat.
- Die Abgabe kann proportional um höchstens die Hälfte reduziert werden, wenn das Spiel nicht das ganze Jahr über durchgeführt wird.
- 25 % des Ertrags aus dieser Abgabe werden für soziale Projekte in der Prävention und in der Spielsuchtbekämpfung verwendet.
- Die Betriebsabgabe wird von der Person geschuldet, die über die Bewilligung der interkantonalen Behörde verfügt.
- Die Besteuerung der Geschicklichkeitsgrossspiele durch die Gemeinden bleibt vorbehalten.
Veranlagungsverfahren
- Die Personen die Geschicklichkeitsgrossspiele durchführen, übermitteln dem Amt für Gewerbepolizei (das Amt) jedes Jahr eine Liste der durchgeführten Spiele sowie die Bewilligung der interkantonalen Behörde und den Betriebszeitraum jedes Apparates.