Grundsätze
- Je nach Arbeitsdauer muss die Arbeit zwingend durch Pausen unterbrochen werden.
- Die Pausen sind um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen. Sie dürfen nicht auf das Ende der Arbeitszeit verlegt werden.
- Wenn die Arbeitnehmenden ihren Arbeitsplatz während der Pause nicht verlassen dürfen, gelten die Pausen als Arbeitszeit.
- Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.
Tägliche Arbeitszeit
- Mehr als 5,5 Stunden = 1/4 Stunde Pause
- Mehr als 7 Stunden = 1/2 Stunde Pause
- Mehr als 9 Stunden = 1 Stunde Pause