Tägliche Ruhezeit
Mindestdauer
Den Arbeitnehmenden muss eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden gewährt werden.
Abweichung
Die Ruhezeit kann für erwachsene Arbeitnehmende einmal in der Woche bis auf acht Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei aufeinander folgenden Wochen eingehalten wird.
Wöchentliche Ruhezeit
Ruhetag
Der wöchentliche Ruhetag ist grundsätzlich der Sonntag. Innert zweier Wochen muss mindestens einmal ein ganzer Sonntag als wöchentlicher Ruhetag freigegeben
werden.
Abweichung
Bestimmte Kategorien von Betrieben und Arbeitnehmenden können vom Grundsatz des wöchentlichen Ruhetags, der einmal alle zwei Wochen auf einen Sonntag fallen muss, abweichen, z.B. Kliniken, Spitäler, Gastbetriebe, Bewachungsbetriebe usw.
Die vollständige Liste finden Sie in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2).